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Drei OB-Kandidaten sind zugelassen
Gemeindewahlausschuss hat entschieden
Nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses am heutigen Dienstag, 11. Januar, steht nun endgültig fest, welche Kandidaten zur Wahl des neuen Heilbronner Oberbürgermeisters am Sonntag, 6. Februar, antreten dürfen – und in welcher Reihenfolge sie auf dem Stimmzettel stehen werden.
Danach hat der Gemeindewahlausschuss folgende drei Bewerber zugelassen:
1. Dr. rer. nat. Raphael Benner
2. Harry Mergel
3. Katharina Mikov
Drei Bewerbungen gingen bis Fristende am 10. Januar beim Bürgeramt ein.
Zwei der drei Bewerber haben ihre Bewerbung am ersten Werktag der Einreichungsfrist, am 15. November 2021, jeweils vor 7.30 Uhr abgegeben, so dass sie als zum gleichen frühesten Zeitpunkt eingegangen gelten und das Los über ihre Reihenfolge entscheiden musste. Die weitere Bewerbung ist in der Reihenfolge ihres Eingangs aufgeführt.
Entfällt am Wahltag am Sonntag, 6. Februar, auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 20. Februar, eine Neuwahl statt. Für die Neuwahl sind auch neue Bewerbungen möglich.
Bewerbervorstellung am
Mittwoch, 19. Januar
Am Mittwoch, 19. Januar, 19 Uhr, gibt die Stadt Heilbronn den beiden Bewerbern und der Bewerberin für die Oberbürgermeisterwahl die Gelegenheit, sich im Theodor-Heuss-Saal der Harmonie öffentlich vorzustellen.
Die Bewerber werden sich in der Reihenfolge, wie sie der Gemeindewahlausschuss festgestellt hat, einzeln in einer 15-minütigen Vorstellung präsentieren. Im Anschluss daran können die Bürgerinnen und Bürger eine Stunde lang den Kandidaten direkt Fragen stellen. Die Versammlung wird von Erstem Bürgermeister Martin Diepgen geleitet.
Coronabedingt ist die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf maximal 350 beschränkt. Die Veranstaltung wird deshalb auch aufgezeichnet und auf der städtischen Homepage www.heilbronn.de vom Tag danach an zur Verfügung gestellt.
Der Theodor-Heuss-Saal ist ab 18 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Beim Zutritt gilt in den Alarmstufen die 3G-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen daher einen Impf-, Genesenen- oder Antigentestnachweis vorlegen.
Während der Veranstaltung sind weitere Vorgaben zu beachten, wie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie das Tragen einer FFP2-Maske.
Wahlbenachrichtigungen
werden derzeit versandt
Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen an die rund 89 000 wahlberechtigten Heilbronner Bürgerinnen und Bürger versandt. Wahlberechtigte, die bis Sonntag, 16. Januar, keine Benachrichtigung erhalten haben sollten, können sich unter Telefon 07131 56-2078 bei der Wahldienststelle vom Bürgeramt melden.
Die Wahlbenachrichtigen enthalten auch einen Hinweis auf das jeweilige Wahllokal. „Wer in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl abstimmen möchte, muss einen Wahlschein beantragen“, sagt Petra Faber vom Bürgeramt. „Dabei sollten Wähler, die auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl am 20. Februar Briefwahlunterlagen benötigen, vorsorglich auch für diese Wahl die Zusendung der Unterlagen auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.“
Für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Ganz einfach geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Mit diesem kann der vorausgefüllte Wahlscheinantrag mit dem Smartphone oder Tablet direkt eingescannt werden. Danach muss nur noch das Geburtsdatum eingegeben und der Antrag digital versendet werden.
Zudem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen online mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de/briefwahl zu beantragen. Hier sind neben den persönlichen Angaben auch die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, einzugeben.
Für die schriftliche Beantragung kann zum Beispiel das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Es ist auch ein formloses Schreiben per Brief oder E-Mail an: briefwahl@heilbronn.de möglich. Wichtig ist dabei, dass Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und gegebenenfalls eine Versandanschrift vollständig angegeben werden.
Ab Donnerstag, 13. Januar, ist die persönliche Beantragung eines Wahlscheins ohne Terminvereinbarung im Briefwahlbüro des Rathauses (3. Etage, Zimmer 376 bis 378) möglich, das über den Eingang Lohtorstraße zu erreichen ist. Hierbei ist die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen.
Im Briefwahlbüro ist es auch möglich, die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief in eine Wahlurne einzuwerfen. Wer möchte, kann dazu seinen eigenen Stift mitbringen.
Die persönliche Antragstellung ist nach Terminvereinbarung auch bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich. Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
Die Wahlscheine werden mit RegioMail versandt, so dass die Antragsteller bei Abwesenheit auch diesem Postunternehmen einen Nachsendeauftrag erteilen sollten.
Wahlbrief muss
am Wahltag vorliegen
„Wichtig ist, dass die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie bis spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Wahldienststelle eingehen“, betont Faber. „Das Bürgeramt empfiehlt, den Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen.“
Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Wählerinnen und Wähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG und ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Ein Leistungsentgelt wird zudem fällig, wenn der Wahlbrief bei einem anderen Postunternehmen als die Deutsche Post AG oder aus dem Ausland aufgegeben wird.
Kontakt
zum Briefwahlteam
Erreichbar ist das Briefwahlteam telefonisch unter 07131 56-3688 oder per E-Mail an briefwahl@heilbronn.de. Die Öffnungszeiten sind montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr (am Freitag vor der Wahl: bis 18 Uhr).