Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022/2023 – Mietwohnraumförderung
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 bereits mit Anträgen belegt. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen die vorliegende Anträge und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.
Im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022/2023 wird neben dem Bau und Erwerb von neuem Sozialmietwohnraum auch die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Mietwohnungsbestand gefördert.
Die Förderprogramme richten sich sowohl an Wohnbauunternehmen als auch an Privatpersonen.