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Häuserrandstreifenprogramm

Hübsche Blumen, eine gemütliche Sitzbank oder ein grünes Pflanzenmeer – wir alle lieben den besonderen Flair, den die Bewohnerinnen und Bewohner in Urlaubsregionen ihrem Haus und damit ihrer gesamten Ortschaft geben. Auch in Heilbronn ist dies möglich. Welche Vorgaben dafür gelten, verrät das Häuserrandstreifenprogramm.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heilbronn, Eigentümer wie Mieter, können bis zu 30 cm des öffentlichen Gehwegs vor ihrem Haus zur Begrünung nutzen. Diese sogenannten Häuserrandstreifen im öffentlichen Raum können beim Amt für Straßenwesen beantragt werden. Das Amt für Straßenwesen entscheidet dann im Einzelfall abhängig von den konkreten Rahmenbedingungen vor Ort. 

Was sind die Voraussetzungen?

Die Häuserrandstreifen dürfen

  • vor dem eigenen Gebäude angelegt werden
  • bis zu 30 Zentimeter des öffentlichen Gehwegs belegen
  • für Pflanzgefäße oder andere Objekte die auf dem Boden stehen, wie z.B. Bänke genutzt werden

Wenn der Häuserrandstreifen beispielsweise wegen eines Umzugs nicht weitergeführt werden soll, muss der Nutzer die Kosten des Rückbaus entfernter Bodenbeläge tragen.
 

Amt für Straßenwesen
Cäcilienstraße 49
74072  Heilbronn