Bebauungsplan 160/8 Heilbronn-Horkheim "Ortskern Horkheim West"
Verfahren: Veröffentlichung eines Bebauungsplan-Entwurfs nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB
Veröffentlichungsdauer: 27. Januar 2025 bis 11. März 2025
Hier finden Sie den dazugehörigen Bekanntmachungstext.
Bei den im Internet dargestellten Bebauungsplänen handelt es sich um Entwürfe des momentanen Planungsstandes; nicht um endgültige, rechtsverbindliche Bebauungspläne.
Diese Bebauungsplan-Entwürfe sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Bebauungsplan-Verfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung eines Bebauungsplan-Entwurfes übernimmt die Stadt Heilbronn keine Gewährleistung.
Bei Fragen zu den Bebauungsplan-Entwürfen und zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an das
Planungs- und Baurechtsamt
Cäcilienstraße 45
74072 Heilbronn
Tel. 07131 56-27 12
Fax 07131 56-31 29
E-Mail: bauleitplanung@heilbronn.de
Hier wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich als Bürger direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme während der Auslegungsfrist auch per E-Mail abzugeben. Bitte verwenden Sie hierzu das Online-Formular.
Kopien der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (in Papierform oder digital) erhalten Sie beim Geodaten-Zentrum des Vermessungs- und Katasteramtes.