Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heilbronn erfolgen grundsätzlich in der „Heilbronner Stadtzeitung - Amtsblatt der Stadt Heilbronn“. Ausgewählte Bekanntmachungen werden zusätzlich auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Besonders dringende Bekanntmachungen, deren Veröffentlichung nicht bis zum Erscheinen der nächsten Ausgabe der Heilbronner Stadtzeitung zurückgestellt werden können, werden nach § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Heilbronn auf dieser Internetseite bekanntgemacht (Notbekanntmachung). Sie sind im Folgenden als Notbekanntmachung gekennzeichnet. Sie werden jeweils in der folgenden Ausgabe der Heilbronner Stadtzeitung wiederholt.
Bekanntmachungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen zur Bauleitplanung finden Sie hier:
Eingestellt am 19.03.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heilbronn
Entscheidung der Stadt Heilbronn über den Antrag der Fa. RUZ Mineralik GmbH, Lichtenbergerstr. 26, 74076 Heilbronn auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Umschlag von gefährlichen Abfällen über Silowaggons und Silo-LKW sowie per Radlader und LKW auf der Gleisumschlaganlage Lichtenbergerstraße in Heilbronn.
Das Verfahren wurde gemäß den §§ 10, 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 9. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) durchgeführt. Die untere Immissionsschutzbehörde macht auf den nachfolgenden Seiten die gesamte Entscheidung vom 25.02.2025, Az.: 63.4-31.50-27/2024-231/2024 nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG, § 21 a der 9. BImSchV öffentlich bekannt.
Hinweise
Der Bescheid beinhaltet im Abschnitt II. „Nebenbestimmungen/Hinweise“ Auflagen. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids wird vom Tag nach dieser Bekanntmachung außerdem für zwei Wochen im Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Frankfurter Str. 73, 74072 Heilbronn, 1. OG, zur Einsichtnahme ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit durch die Stadt Heilbronn zu erhalten. Hierzu kann das Planungs-und Baurechtsamt, Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz per Email (63-umwelt+arbeitsschutz@heilbronn.de) oder per Telefon, 07131 56-4180, kontaktiert werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist (03.04.2025) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Heilbronn, 10.03.2025
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
Gez.
Andreas Ringle
Bürgermeister
Eingestellt am 19.02.2025
Eingestellt am 19.02.2025
Eingestellt am 19.02.2025
Eingestellt am 19.02.2025
- Karte Zone A(pdf 569 KB)
Eingestellt am 31.01.2025 (Notbekanntmachung nach § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung)
Die nachfolgende Bekanntmachung wurde wegen ihrer besonderen Dringlichkeit nach § 1 Abs. 2 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Heilbronn am 31.01.2025 durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Heilbronn, www.heilbronn.de/bekanntmachungen, bekannt gegeben. Die Bekanntmachung wird in der darauf folgenden Ausgabe der „Heilbronner Stadtzeitung, Amtsblatt der Stadt Heilbronn“ wiederholt.
Eingestellt am 11.12.2024
Den Antrag und die Antragsunterlagen zur Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Heilbronn - Immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigungsantrag der RUZ Mineralik GmbH, Lichtenbergerstr. 26 für den Umschlag von gefährlichen Abfällen auf der Gleisumschlaganlage in Heilbronn - finden Sie vom 18.12.2024 bis 20.01.2025 hier.