Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs "Ortskern Horkheim West" mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Stadt Heilbronn hat am 24.10.2024 folgendem Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften als Entwurf zur Veröffentlichung zugestimmt:
Bebauungsplan 160/8 Heilbronn–Horkheim
„Ortskern Horkheim West“
mit örtlichen Bauvorschriften
zur Änderung des Baulinienplans 160/1 und des Bebauungsplans 160/3.
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ist im Lageplan des Büros Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbH (Name des Büros seit 01.09.2024: Studio Stadtlandschaften Stadtplanung Architektur GmbH), Stuttgart, vom 08.08.2024 umgrenzt und umfasst folgende Flurstücke:
2, 3, 4/3, 5, 5/1, 5/3, 6, 7, 7/4, 7/5, 8, 9, 10, 11, 12, 12/1, 12/2, 13, 13/1, 14, 15, 16, 17, 17/1, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 18, 19, 19/4, 20, 21, 21/1, 21/2, 22, 23, 23/1, 24, 24/1, 24/2, 24/3, 24/4, 25, 25/1, 25/2, 26, 26/1, 26/2, 26/3, 26/4, 27, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 27/5, 28, 29, 30, 31, 32, 32/1, 33, 34, 35/1, 36, 37, 40, 42, 43, 45, 46/1, 46/2, 54, 56, 61, 62, 62/1, 63, 110 teilw., 116, 117, 118, 118/1, 118/2, 118/3, 118/4, 118/5, 118/6, 118/7, 118/8, 118/9, 119, 119/1, 119/2, 119/3, 119/4, 119/5, 119/6, 119/7, 119/8, 119/9, 119/10, 119/11 (siehe Übersichtsplan, Bereich A).
Planungsziel
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die städtebauliche Entwicklung entsprechend den Zielvorstellungen des städtebaulichen Rahmenplans des Ortskern Horkheims zu sichern. Auslöser für das Planungserfordernis sind Nachverdichtungsabsichten auf vorhandenen Freiflächen und der Bestandsersatz innerhalb des historischen Ortskerns.
Maßgebende Unterlagen
Maßgebend ist der Lageplan des Büros Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbH, Stuttgart, vom 08.08.2024 mit seinen planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweisen und nachrichtlichen Übernahmen.
Für den Bebauungsplan gelten:
- die Begründung des Büros Wick + Partner Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbH, Stuttgart, vom 08.08.2024
- die artenschutzrechtliche Potentialanalyse zum Vorhaben „Ortskern Horkheim West“ in Heilbronn der Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR aus Heidelberg vom 07.04.2021
- die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu einem Teilbereich des Bebauungsplans 160/8 „Ortskern Horkheim West“ in Heilbronn der Bioplan Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR aus Heidelberg vom 04.10.2023
Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 44 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Festsetzungen im Bebauungsplan im Plangebiet selbst und im Umfeld des Plangebiets vorgesehen (siehe Übersichtsplan, Bereich B):
- Anbringen von Fledermauskästen (siehe Festsetzung 6.5)
- Anbringen von Nistkästen (siehe Festsetzung 6.6)
- Anlegen eines Ersatzhabitats für Mauereidechsen (siehe Festsetzung 7.1)
Veröffentlichung des Entwurfs
Die maßgebenden Unterlagen sowie wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themen Raumordnung, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Naturschutz, Geotechnik, mineralische Rohstoffe, Bergbau, Bodenschutz, Altlasten, Grundwasser, Gewässerschutz (Oberflächengewässer, Niederschlagswasser) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
27.01.2025 – 11.03.2025
im Internet veröffentlicht und können unter www.heilbronn.de/bauleitplanung abgerufen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum bei der Stadt Heilbronn, Technisches Rathaus, Cäcilienstraße 49, Raum B 0.27 im Erdgeschoss, öffentlich aus und können dort während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.
Abgabe von Stellungnahmen
Während des oben genannten Zeitraums können die Unterlagen von der Öffentlichkeit eingesehen und mit Vertretern des Planungs- und Baurechtsamts erörtert werden. Wir bitten Sie, für eine persönliche Beratung oder Erörterung im Planungs- und Baurechtsamt vorher einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 07131/56-3069).
Äußerungen und Stellungnahmen können per E-Mail an bauleitplanung@heilbronn.de (mit der Bitte um vollständige Anschrift), über ein Online-Formular (unter der oben genannten Internetadresse), schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir bitten Sie nach Möglichkeit eine elektronische Übermittlung zu bevorzugen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Heilbronn, 16.12.2024
Stadt Heilbronn
Bürgermeisteramt
In Vertretung
Ringle
Bürgermeister