Gesamtpersonalrat
Der Gesamtpersonalrat und die Personalräte der verschiedenen Dienststellen bilden die Personalvertretung. Sie vertritt die Interessen der städtischen Beschäftigten gegenüber der Verwaltung. Der Personalrat bestimmt bei sozialen, organisatorischen und Personalangelegenheiten mit und wacht über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften und Tarifverträge. Der Gesamtpersonalrat ist zuständig, sofern es sich um Themen handelt, die über den Bereich einer einzelnen Dienststelle hinausgehen oder alle städtischen Beschäftigten gemeinsam betreffen. Dazu gehören etwa folgende Themen:
- Stadtinterne Arbeitszeitregelungen
- Stellenplanverfahren
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Fragen zur Personalentwicklung
- Mitarbeiterbefragungen
- Leistungsorientierte Bezahlung und Leistungsanreizsysteme
- Einsatz von neuen EDV-Programmen
- Richtlinien zum Betrieblichen Vorschlagswesen
- Mitwirkung bei ämterübergreifenden Organisationsprozessen
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
- Abschluss von Dienstvereinbarungen.
Zudem ist der Gesamtpersonalrat in verschiedenen stadtinternen Projektgruppen, Kontaktstellen, Steuerkreisen und Ähnlichem vertreten.
Der Gesamtpersonalrat koordiniert alle von ihm bearbeiteten Themen mit den Dienststellenpersonalräten. Darüber hinaus erfolgt themenbezogen eine Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten.
Bei der Stadt Heilbronn gibt es insgesamt acht Dienststellenpersonalräte:
- Allgemeine Verwaltung
- Amt für Familie, Jugend und Senioren
- Betriebsamt
- Bauämter
- Technische Ämter
- Feuerwehr
- Theater
- Entsorgungsbetriebe
Die Dienststellenpersonalräte werden alle fünf Jahre von den Beschäftigten der jeweiligen Dienststelle gewählt, der Gesamtpersonalrat zeitgleich von allen Beschäftigten der Stadt Heilbronn.