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Mehrwegsysteme für die Umwelt

Schnell einen Kaffee auf dem Weg zur Arbeit gekauft und ein paar Schlucke später landet der leere Becher auch schon im nächsten Mülleimer. Auf diese Art und Weise werden wertvolle Ressourcen nur kurz genutzt und es enstehen über 70.000 Tonnen Abfall jedes Jahr - das entspricht dem Leergewicht von 259 Flugzeugen des Typs Airbus A380.*

*Quelle: Deutschen Umwelthilfe e.V.

Das neue Verpackungsgesetz für weniger To-Go-Müll

Das neue deutschlandweit geltende Verpackungsgesetz (VerpackG2) soll das ändern. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter von Essen und Getränmken zum Mitnehmen neben Einwegverpackungen aus Kunststoff auch eine Verpackung anbieten, die mehrfach genutzt werden kann. Die Regeln unterscheiden sich je nach Größe des Betriebs.

 

Die neuen Regeln knapp zusammengefasst:*

Regeln für große Betriebe

Mehr als 5 Beschäftigte
Über 80qm Fläche

  • Wenn ein Betrieb Einwegverpackungen aus Kunststoff anbietet, dann muss er auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Dies können eigene Mehrwegverpackungen aus Kunststoff oder Glas sein oder ein Pool-Mehrwegsystem.
  • Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein.
  • Auf Mehrwegverpackungen darf Pfand erhoben werden.
  • Es muss gut sichtbar auf die Mehrwegvariante hingewiesen werden.
  • Betriebe müssen ihre Mehrwegverpackungen auch wieder zurücknehmen.
  • Es gibt Hygienebestimmungen die eingehalten werden müssen.

Regeln für kleine Betriebe

Weniger als 5 Beschäftigte
80qm oder weniger Fläche

  • Auf Wunsch der Kunden müssen Essen und Getränke in selbst mitgebrachte Becher oder Schalen gefüllt werden.
  • Es muss gut sichtbar auf die Möglichkeit eigene Gefäße mitzubringen hingewiesen werden.
  • Die Betriebe haben keine Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind.
  • Beim Befüllen der Gefäße müssen geltende Hygienebestimmungen und Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit beachtet werden

*die Übersicht bietet einen ersten schnellen Überblick der Regeln und erhebt keinen Anspruch auf Vollständgikeit. Die volltändigen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Verpackungsgesetz.

Bereits vor der Gesetzeseinführung hat die Stadt Heilbronn in drei Förderrunden Betriebe bei der Einführung von Mehrwegbehältern unterstützt. Insgesamt 30 Betriebe haben an der Maßnahme teilgenommen, die im Dezember 2022 beendet wurde.

Weitere Informationen und Ansprechpartner