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Briefwahl und Wahlscheine

Tipp

Aktueller Hinweis: Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist aufgrund der verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge bei der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich frühestens ab 7. Februar der Fall. Damit besteht für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen bis zum Wahltag. Falls es Ihnen möglich ist, nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beantragung mit Stimmabgabe vor Ort im Rathaus Heilbronn ab 10. Februar (Raum 480, Zugang rollstuhlgerecht über Eingang Lohtorstraße).

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis wählen wollen, können Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Sie einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß), einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) sowie ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, welches als Anleitung dient.

Der Wahlschein berechtigt entweder zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 267 Heilbronn oder zur Briefwahl, bei der Sie bereits vor dem Wahlsonntag Ihre beiden Stimmen abgeben können.

Sie können den Wahlschein, dem immer die Briefwahlunterlagen beigefügt sind, auf verschiedenen Wegen beantragen:

1. Persönlich beantragen

Ab Montag, 10. Februar 2025, können Sie Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, oder bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und/oder Ihre Wahlbenachrichtigung mit!

Beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, besteht auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen. 

2. Antrag per Smartphone

Den elektronischen Wahlscheinantrag können Sie ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät aufrufen, wenn Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung scannen. Der große Vorteil: der Antrag ist dann schon vorausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden.

3. Online-Antrag

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können Sie per Online-Antrag (Link für den elektronischen Wahlscheinantrag) vom 13. Januar bis 19. Februar 2025 über den dann an dieser Stelle bereitgestellten Link beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre Wahlbezirks-Nr. und Ihre Wähler-Nr., die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden.

4. Schriftlich per Formular beantragen

Sie können den Antrag schriftlich mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder mit diesem Formular beantragen. Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben frühzeitig an die darauf angegebene Anschrift. Wahlscheinantrag zum Ausdrucken hinterlegen.

5. Formlos beantragen

Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen unter Angabe von 
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse:

  1. per Post an Stadt Heilbronn, Bürgeramt - Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn
  2. per E-Mail an briefwahl@heilbronn.de
  3. per Telefax unter der Nummer 07131/56-4289

Telefonische Anträge sind nicht möglich!

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Wer die Unterlagen für einen anderen in Empfang nehmen will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehen Vordrucke für die Vollmachterteilung zur Verfügung.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr beantragt werden. Sie werden mit RegioMail versandt. Bitte bedenken Sie bei dem Versand der Unterlagen an die Zeit, die der Postweg in Anspruch nimmt und beantragen Sie die Unterlagen frühzeitig.

Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, kann bis Samstag, 22. Februar 2025, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.

Briefwählern wird empfohlen, die Hinweise in den Unterlagen sorgfältig zu beachten – bitte keinesfalls die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung über die persönliche Stimmabgabe vergessen.

Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgeben oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Briefwähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Wird eine besondere Versendungsform wie zum Beispiel Expresszustellung, Einschreiben oder Luftpost gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche - Leistungsentgelt von der Briefwählerin bzw. dem Briefwähler selbst entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen als der Deutschen Post AG oder aus dem Ausland ist das dafür fällige Porto in voller Höhe durch die Briefwählerin bzw. den Briefwähler zu zahlen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus,
Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 4. OG, Zimmer 480:

Ab 10. Februar bis 21. Februar 2025:
Montag bis Mittwoch                8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag                    8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag                        8.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Stadtteilen können Sie den jeweiligen Seiten der Bürgerämter entnehmen.
 

 

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus

Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 4. OG, Zimmer 480:

 

Ab 10. Februar bis 21. Februar 2025:

Montag bis Mittwochvon 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstagvon 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitagvon 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Die Öffnungszeiten der Bürgerämter in den Heilbronner Stadtteilen finden Sie hier.