Grundstücke im unbeplanten Innenbereich
Auch wenn kein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorliegt, kann unter Umständen ein Grundstück bebaut werden: nämlich dann, wenn es innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die nähere Umgebung einfügt. Dabei sind für das Einfügen folgende Kriterien maßgeblich:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- die Bauweise
- die zu überbauende Grundstücksfläche.
In der Mehrzahl der Fälle sind hierfür intensive Voruntersuchungen, insbesondere durch den für die Bauherrn planenden Entwurfsverfasser, notwendig.