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Grundstücke im unbeplanten Innenbereich

Auch wenn kein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorliegt, kann unter Umständen ein Grundstück bebaut werden: nämlich dann, wenn es innerhalb der bebauten Ortslage liegt und sich in die nähere Umgebung einfügt. Dabei sind für das Einfügen folgende Kriterien maßgeblich:

  • Art und Maß der baulichen Nutzung
  • die Bauweise
  • die zu überbauende Grundstücksfläche.

In der Mehrzahl der Fälle sind hierfür intensive Voruntersuchungen, insbesondere durch den für die Bauherrn planenden Entwurfsverfasser, notwendig.