Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Finanzen

Junge Familien haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Doch was genau kann man wie und wo beantragen? Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick:

Vor der Geburt greift der Mutterschutz, das heißt der besondere Schutz für Schwangere und Mütter in einem Arbeitsverhältnis. Alles über den Mutterschutz und das Mutterschutzgeld, finden sie hier.
 

Elterngeld steht allen Eltern während des ersten Lebensjahres ihres Babys zu. Wenn Sie sich die Zeit mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin teilen, können Sie das Elterngeld auch länger beziehen. 
Hier
werden alle Fragen zum Elterngeld beantwortet. Dort finden Sie auch Elterngeldrechner. 
Anträge erhalten Sie bei den Bürgerämtern oder Sie stellen ihn direkt online bei der L-Bank

Kindergeld müssen Sie innerhalb 6 Monaten nach der Geburt beantragen: Zum Online-Antrag bei der Familienkasse.
Sie haben Fragen zum Kindergeld?
Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich den Kinder-Zuschlag beantragen.  

Alleinerziehend sein - das ist oft nicht einfach. Alles muss man allein bewältigen. Geldsorgen können zusätzlich belasten. Welche finanziellen Leistungen gibt es? Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Leistungen für Alleinerziehenden. 
 

Der Landesfamilienpass ermöglicht Kindern und ihren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Zugang zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege-oder Adoptivkindern) oder mit einem behinderten Kind in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind. Ebenso antragsberechtigt sind Familien mit nur einem Kind, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.


Kinderreiche Familien, die ihren Wohnsitz in Heilbronn und ein geringes Einkommen haben, können den Heilbronner Familienpass beantragen. Damit erhalten sie unter anderem freie Eintritte in die Heilbronner Bäder oder ins Theater sowie Busfahrkarten für den Besuch dieser Einrichtungen. Außerdem gibt es Ermäßigungen bei den Musikschulgebühren. Bei Familien besteht der Anspruch ab drei minderjährigen Kindern, bei Alleinerziehenden ab zwei minderjährigen Kindern. Bei Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder ein schwerbehindertes Kind haben, besteht der Anspruch schon ab einem Kind.


Beide Familienpässe erhalten Sie in Ihrem Bürgeramt. 
 

Zuschuss für Mehrlingsgeburten: Ab Drillingen gibt es einen einmaligen Zuschuss durch das Land Baden-Württemberg.
 

Nicht alles was Kinder brauchen, muss neu sein:
Der Kinderschutzbund betreibt in der Weinsberger Str. 91 den Second Hand Kinderladen Konfetti, in dem Sie günstig Baby- und Kinderkleidung erwerben können. 
 

Sie wollen nach der Familienphase wieder zurück in Ihren Beruf? Dann nehmen Sie Kontakt auf mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Stadt Heilbronn.

Zahlreiche Angebote zum Wiedereinstieg in den Beruf bietet die Kontaktstelle Frau und Beruf der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken

ELLA - Erfahrung, Lernen, Leben, Arbeiten: Ein spezielles Angebot zum Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen mit Migrationserfahrung. 
 

Einen Überblick über die staatlichen Leistungen bietet auch die Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
 

Amt für Familie, Jugend und Senioren
Frühe Hilfen
Wollhausstraße 20
74072  Heilbronn