Artenschutz
Der Artenschutz umfasst den Schutz von Tieren und Pflanzen und den Schutz der Lebensstätten und Biotope der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten sowie die Wiederansiedlung von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten.
Im Bundesnaturschutzgesetz ist ein dreistufiges Schutzregime für Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vorgegeben.
- Allgemeiner Grundschutz
Dieser gilt für alle wild lebenden Tiere oder Pflanzen und beinhaltet das Verbot
- Tiere mutwillig zu beunruhigen, ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
- Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen, ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
- Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. - Besonders geschützte Arten
Für diese Arten besteht ein erhöhtes Schutzniveau (Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote). So ist es, neben dem allgemeinen Grundschutz, z.B. verboten, diesen Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Nester, Höhlen, Trockenmauern) aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Besonders geschützte Arten sind z.B. alle europäischen Vogelarten, alle Amphibienarten wie die Erdkröte, alle Wildbienenarten, die Hornisse oder der Seidelbast. - Streng geschützte Arten
Für diese Arten bestehen neben dem erhöhten Schutzniveau für besonders geschützte Arten zusätzliche Schutzvorschriften wie das Verbot, diese Arten erheblich zu stören.
Streng geschützt sind z.B. Mauereidechsen, Zauneidechsen, Wechselkröten, Fledermäuse, bestimmte Vogelarten, wie z.B. Waldohreule, Turmfalke, Wanderfalke, Mäusebussard oder Eisvogel.
Verstöße gegen die Verbote stellen bei allen drei Stufen des Schutzes Ordnungswidrigkeiten dar. Sofern vorsätzlich gegen ein Verbot verstoßen wird und dabei eine streng geschützte Art betroffen ist, stellt dies eine Straftat dar.
Ob und mit welchem Schutzstatus eine Art geschützt ist, kann über folgenden Link abgefragt werden: www.wisia.de