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Kampfmittelbeseitigung

Trotz jahrzehntelanger Suche nach Hinterlassenschaften aus den beiden Weltkriegen ist nicht auszuschließen, dass sich Kampfmittel wie Munition und Granaten noch immer im Boden befinden. Zu den vordringlichen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung gehört deshalb nicht nur, aufgefundene Kriegslasten zu beseitigen, sondern Flächen bereits im Vorfeld von Baumaßnahmen zu erkunden, beispielsweise anhand der Auswertung alliierter Luftbildaufnahmen.

Hierzu kann in Baden-Württemberg beim Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart ein Antrag zur Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittelbelastung gestellt werden. Neben dem Antragsformular können unter www.rp.baden-württemberg.de weitere Informationen abgerufen werden, darunter auch ein Leitfaden für das Baustellenpersonal und Verhaltensregeln beim Fund kampfmittelverdächtiger Gegenstände.

Kampfmittel sind niemals selbst in die Hände zu nehmen. Bei einem Fund ist umgehend die Polizei  - Polizeirevier Heilbronn, Telefon (07131) 104-25 00, oder Polizeirevier Heilbronn-Böckingen, Tel. (07131) 20 40 60 - oder das Ordnungsamt, Tel. (07131) 56-3264 oder -3293, zu verständigen.

Neben Sofortmaßnahmen, wie dem Absperren des Fundortes, erfolgen alle weiteren Maßnahmen unter Einbeziehung der verantwortlichen Person. Das ist in der Regel der Eigentümer bzw. Besitzer des Grundstückes.

Historie

Im Zweiten Weltkrieg war Heilbronn mehrfach Ziel von Luftangriffen. Von besonderer Schwere war der Angriff vom 4. Dezember 1944 mit mehr als 6500 Toten. Innerhalb von 37 Minuten gingen insgesamt 830.500 kg Sprengbomben und 430.300 kg Brand- und Markierungsbomben auf die Stadt und den Rangierbahnhof nieder. Die Kernstadt war auf einer Fläche von 2,5 auf 2 Kilometer durch Sprengbomben und den entstehenden Feuersturm völlig zerstört.