Bewerber und Parteien
Wahlvorschläge können von Parteien und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Kreiswahlvorschläge von Parteien können nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
Einzelbewerberinnen und -bewerber können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Wählbar ist, wer am Wahltag Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht oder der Wählbarkeit ausgeschlossen ist oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Kreiswahlvorschläge sind schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die Anschrift des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 267 Heilbronn lautet:
Stadt Heilbronn
Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 267 Heilbronn
Marktplatz 7
74072 Heilbronn
Vordrucke für die Einreichung eines Kreiswahlvorschlags für den Wahlkreis 267 Heilbronn sind bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (Stadt Heilbronn, Bürgeramt – Wahlen, Zimmer 164, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn) erhältlich und können telefonisch unter 07131 56-2071 oder per E-Mail an wahlen@heilbronn.de angefordert werden. Die Kreiswahlvorschläge können dort auch persönlich eingereicht werden.
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Montag, 20. Januar 2025, 18.00 Uhr.
Weitere Informationen über das Wahlvorschlagsverfahren werden in einer Bekanntmachung des Kreiswahlleiters in der „Heilbronner Stadtzeitung, Amtsblatt der Stadt Heilbronn“ am 8. Januar 2025 veröffentlicht. Sie kann vorab hier eingesehen werden.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 24. Januar 2025. Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge werden in der „Heilbronner Stadtzeitung, Amtsblatt der Stadt Heilbronn“ öffentlich bekannt gemacht.