Bürgeramt Kirchhausen
Folgendes können Sie bei den Bürgerämtern erledigen:
Einwohnerangelegenheiten
- Meldeangelegenheiten: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung etc.
- Passangelegenheiten: Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe
- polizeiliche Führungszeugnisse
- Beglaubigung von Kopien und Unterschriften
- Verpflichtungserklärungen für Einladungen
- Verkauf von Stadtplänen
- Hund an- und abmelden
- Fundsachen abliefern
- Müllangelegenheiten, Abfallsäcke
Gewerbe und Straßenverkehr
- Erstantrag und Erweiterung von Führerschein, Ersatzführerschein
- Internationaler Führerschein
- EU-Kartenführerschein - Umtausch
- Gewerbean-, ab- und -ummeldungen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- vorübergehende Gaststättenerlaubnisse (Gestattungen)
- Sperrzeitverkürzungen, Besenwirtschaften anzeigen
- Fischereischeine
- Parkausweise für Bewohner
- Parkausweise für Schwerbehinderte
Soziales und Wohnen
- Landesfamilienpass und städtischer Familienpass
- Wohngeld beantragen
- Eltern- und Landeserziehungsgeld
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren: Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII können unter Vorlage der Drittbescheinigung (Anlage zum Bewilligungsbescheid) direkt bei der GEZ die Befreiung beantragen. Eine Vorsprache bei den Bürgerämtern ist in diesen Fällen nicht mehr notwendig.
Sie erhalten auch Formulare für
- Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommenssteuererklärung
- Anmeldungen zur Städtischen Musikschule Heilbronn
Die Bürgerämter Biberach, Frankenbach und Kirchhausen haben ein eigenes Standesamt. Friedhofsangelegenheiten können Sie in Biberach, Frankenbach, Kirchhausen und Horkheim auch beim Bürgeramt erledigen. Außerdem nehmen die Bürgerämter Biberach, Frankenbach und Kirchhausen nach Terminvereinbarung auch Rentenanträge entgegen.