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Wahlsystem

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der "personalisierten Verhältniswahl" für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat hier zwei Stimmen. Die 2023 beschlossene Wahlrechtsreform bringt dabei einige wichtige Änderungen mit sich, die ab der Bundestagswahl 2025 zur Anwendung kommen.

Erststimme:

Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt (Personenwahl). Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. 
Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Erststimmen auf sich vereinigt.

Zweitstimme:

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Gesetzlich vorgesehen sind künftig 630 Mitglieder des Bundestages, Ausgleichs- und Überhangmandate entfallen ab der Wahl 2025 (mit dem bisherigen Wahlrecht waren es nominell 598 und faktisch derzeit 735). Ausschlaggebend für die Zahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis.