Naturschutzgebiet Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus
Als ehemals bedeutendster Steinbruch Württembergs lieferte der Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus über ein halbes Jahrtausend wertvolles Baumaterial, das nicht nur in Heilbronn, sondern weit über die Stadtgrenzen hinaus hohes Ansehen genoss.
Nach Aufgabe der Nutzung 1968 drohte dem Steinbruch wie vielen anderen die Verfüllung. 1972 wurde er durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 1986 erfolgte die Erweiterung des Schutzgebietes auf eine Größe von knapp 30 ha.
Schutzzweck ist die Erhaltung des aufgelassenen Steinbruchgeländes als naturkundlich und kulturhistorisch bedeutsames Gebiet, die Beibehaltung der charakteristischen Eigenart als wertvoller Lebensraum für die heimische, wild lebende Tier- und Pflanzenwelt, die Sicherung des Gebietes für die nicht an Erholungseinrichtungen gebundene stille Erholung der Allgemeinheit sowie die Beibehaltung der Artenzusammensetzung des Waldes.
Das Naturschutzgebiet ist durch einen Rundweg auf den ehemaligen Zu- und Abfahrten erschlossen.
Zum Naturschutzgebiet Schilfsandsteinbruch beim Jägerhaus ist beim Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Frankfurter Straße 73, ein Faltblatt erhältlich.