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Anregung von Bürgerbeteiligung

Heilbronner Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen zur Durchführung von Bürgerbeteiligungen abzugeben. Diese Anregungen können sich zum einen auf Vorhaben beziehen, die ohne Bürgerbeteiligung auf der Vorhabenliste stehen, zum anderen auf Projekte der Stadt Heilbronn, die noch nicht als Vorhaben vorgesehen sind. Diese können dann zur Aufnahme auf die Vorhabenliste mit Bürgerbeteiligung vorgeschlagen werden.
Grundsätzlich kann jeder unter bestimmten Voraussetzungen Anregungen zu Vorhaben und zur Durchführung von Bürgerbeteiligungen einbringen:

Der Vorschlag kann schriftlich formuliert und folgenden Einrichtungen/Gremien übergeben werden:

  • Oberbürgermeister und Verwaltung
  • Gemeinderat
  • Jugendgemeinderat
  • beratende und beschließende Ausschüsse des Gemeinderats
  • Bezirksbeiräte und andere Beiräte

Der Oberbürgermeister bzw. die Gremien entscheiden über die Unterstützung und Weiterleitung der Anregungen an den Gemeinderat.

Mit einem Quorum von einem Prozent der Einwohnerzahl ab 16 Jahren können ebenfalls Bürgerbeteiligungsverfahren angeregt werden. Dabei ist das Quorum davon abhängig, ob sich das Vorhaben auf einen Stadtteil, mehrere Stadtteile oder die Gesamtstadt bezieht. Je nachdem ist der Anteil von einem Prozent zu berechnen.

Das Bürgeramt prüft die eingereichten Unterschriftenlisten. Diese müssen eine persönliche Unterschrift, Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adresse und das Eintragungsdatum enthalten. Eine Druckvorlage steht zur Verfügung.

Nach Prüfung der Unterschriftenliste legt die Stadtverwaltung dem Gemeinderat den Vorschlag zur Entscheidung vor.