Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete dienen als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Sie sind das wichtigste Instrumentarium zum Schutz von gefährdeten Arten und Biotopen und werden in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien durch Rechtsverordnung ausgewiesen. In ihnen gilt das absolute Veränderungsverbot. Dies bedeutet, dass eine Handlung schon dann verboten ist, wenn sie zu einer Veränderung führen kann. Das Veränderungsverbot kann nur durch eine Befreiung aufgehoben werden, für deren Erteilung das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig ist.
Im Stadtkreis Heilbronn gibt es fünf Naturschutzgebiete, die zusammen eine Fläche von insgesamt rund 97,6 Hektar einnehmen. Dies entspricht einem Flächenanteil von rund einem Prozent des Stadtgebietes Heilbronn.