Integrationsmaßnahmen
Um den neu ankommenden Geflüchteten so früh wie möglich eine Integration in Deutschland und in Heilbronn zu ermöglichen, kann jeder Geflüchtete, unabhängig von seiner Herkunft, einen Sprachkurs besuchen. An diese ersten Grundkurse schließen sich unterschiedliche weitere Maßnahmen zur Sprachförderung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt an.
Die Kinder der Geflüchteten im schulpflichtigen Alter können Vorbereitungsklassen an Heilbronner Schulen besuchen. Das entsprechende Angebot wird bedarfsgerecht ausgebaut. In den Vorbereitungsklassen werden Kinder beim Deutschlernen unterstützt und somit auf den Einstieg in die Regelschulklassen vorbereitet. Jugendliche ohne Deutschkenntnisse können an mehreren beruflichen Schulen und Einrichtungen Klassen zur Vorqualifizierung auf Arbeit und Beruf ohne Deutschkenntnisse (VABO) absolvieren.
Während der ersten drei Monate in der vorläufigen Unterbringung in Heilbronn dürfen Geflüchtete keine Arbeit aufnehmen. Für diese Zeit schafft die Stadtverwaltung in kleinerem Rahmen Arbeitsgelegenheiten, mit denen die Geflüchteten eine Beschäftigungsmöglichkeit erhalten und etwas zu ihrem monatlichen Taschengeld dazuverdienen können.
Die städtischen Sozialarbeiter unterstützen die Geflüchteten in allen Phasen bei der Beschaffung erforderlicher Nachweise über berufliche Qualifikationen aus dem Heimatland. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Stadt Heilbronn bemühen sich, die Geflüchteten schnell in Arbeit zu bringen.
Bei der Integration von Geflüchteten findet eine enge Zusammenarbeit des Amtes für Familie, Jugend und Senioren mit der Stabsstelle Partizipation und Integration statt.
Eine Übersicht über die Geflüchtetenarbeit in Heilbronn mit Zahlen, Daten und Maßnahmen bieten die folgenden Drucksachen:
- Drs. Nr. 309/2016 (PDF-Datei)
- Drs. Nr. 88/2017 (PDF-Datei)
- Drs. Nr. 183/2017 (PDF-Datei)
- Drs. Nr. 187/2018 (PDF-Datei)
Nachdem ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bewilligt wurde, kann für die betreffende Person ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II entstehen. Ein Antrag hierfür ist beim Jobcenter Heilbronn zu stellen.
Wer anerkannten Geflüchteten beim Ausfüllen von Dokumenten helfen möchte, findet diese sowie weiterführende Informationen in den folgenden Links:
- Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II
- Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (deutsch)
- Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck Arbeitslosengeld II (u.a. arabisch, englisch, französisch, persisch)
- Merkblatt SGB II (deutsch)
- Merkblatt SGB II (u.a. arabisch, englisch, französisch, persisch)
Auch bei der Anmietung von Wohnraum können Kosten in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Stadt Heilbronn
- Informationen der Agentur für Arbeit zur Beschäftigung von Geflüchteten
Für Fragen rund um die Beschäftigung von Geflüchteten wurde durch die Arbeitsagentur Heilbronn eine Telefonhotline eingerichtet. Diese ist unter der Telefonnummer 07131 969-800 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. - Praxisleitfaden für Unternehmen der Charta der Vielfalt