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Gewerbe- und Industrielärm

Bei Gewerbe- und Industriebetrieben können eine Vielzahl von Lärmquellen technisch unterschiedlicher Art auftreten, die sich sowohl in der Lautstärke als auch in der Zusammensetzung des Frequenzspektrums und im zeitlichen Verlauf stark unterscheiden. Dies macht eine Bekämpfung besonders schwierig.

Heute ist es jedoch zum einen möglich, Betriebsanlagen bedeutend leiser zu bauen als noch vor Jahren, zum anderen gibt es immer bessere Möglichkeiten, dem Lärm durch Kapselung oder Einhausung zu begegnen.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass Anlagen nach dem Stand der Technik gebaut und betrieben werden müssen und für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteile und erheblichen Belästigungen entstehen dürfen. Die Beurteilung erfolgt nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). In Abhängigkeit vom Immissionsort sind dort bestimmte Richtwerte festgelegt, die in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) wesentlich strenger sind als in der Tagzeit (6 bis 22 Uhr).

Die Umweltabteilung der Stadt Heilbronn prüft im Rahmen von Genehmigungsverfahren, ob die Lärmrichtwerte eingehalten werden können, und fordert gegebenenfalls Lärmminderungsmaßnahmen zur Einhaltung der Richtwerte.