Stimmzettel
Auf dem Stimmzettel werden die zugelassenen Wahlvorschläge in zwei Spalten für die Stimmabgabe geordnet und zwar getrennt nach Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten.
Die linke Spalte in schwarzem Druck enthält die Kreiswahlvorschläge - sie ist für die Abgabe der Erststimme bestimmt. Die rechte Spalte in blauem Druck enthält die Landeslisten für die Abgabe der Zweitstimme.
Landeslisten (Zweitstimme)
Für die Reihenfolge der zugelassenen Landeslisten der Parteien gilt, dass zunächst die Landeslisten entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis aufgeführt sind, die bei der letzten Bundestagswahl in Baden-Württemberg mit einer Landesliste kandidiert haben. Danach folgen die Landeslisten aller übrigen Parteien in alphabetischer Reihenfolge der Parteinamen.
Kreiswahlvorschläge (Erststimme)
Kreiswahlvorschläge können sowohl von Parteien als auch von einzelnen Wahlberechtigten und Gruppen von Wahlberechtigten (sog. andere Kreiswahlwahlvorschläge) eingereicht werden. In jedem Wahlkreis können die Parteien nur einen Bewerber vorschlagen.
Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich zunächst nach der Reihenfolge der Landeslisten. Kreiswahlvorschlag und Landesliste derselben Partei stehen auf dem Stimmzettel immer in den zwei Spalten nebeneinander und erhalten dieselbe Nummer. Hat eine Partei eine Landesliste, im Wahlkreis 267 Heilbronn jedoch keinen Kreiswahlvorschlag eingereicht, so bleibt das Feld auf der linken Seite leer und auch die entsprechende Nummer entfällt. Im Anschluss werden dann die sog. anderen Kreiswahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Bei der Bundestagswahl wird der Stimmzettel am Wahlsonntag im Wahllokal ausgehändigt.