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Suchthilfe

Zentrale Anlaufstelle für alle Suchtfragen ist die Suchtkoordinationsstelle für die Stadt Heilbronn beim Amt für Familie, Jugend und Senioren. Aufgabenschwerpunkte der Kommunalen Suchtbeauftragten sind Suchthilfekoordination und Suchtprävention. Suchtberatung im eigentlichen Sinne bieten die drei Suchtberatungsstellen in Heilbronn.

Die Suchtkoordinationsstelle wird finanziert mit Mitteln der Stadt Heilbronn, des Sozialministeriums Baden-Württemberg und der Krankenkassen.

  • Sammlung von Informationen zum Suchtmittelmissbrauch, zu Suchtfragen und zur Suchtprävention
  • Bestandsaufnahme, Informationssammlung, Entwicklungsbeobachtung und laufende Aktualisierung der örtlichen bzw. regionalen Angebote in der Suchthilfe
  • Suchtberichterstattung und Suchthilfeplanung
  • Initiierung, Entwicklung, Durchführung und Auswertung modellhafter Projekte zur Suchtprävention z.B. in Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtungen oder gemeinwesenorientierter Projekte in Stadtteilen und Gemeinden
  • Gewinnung von Sponsoren und Förderern
  • Durchführung von Fortbildungen und Fachveranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte im Bereich der Suchtprävention
  • Koordination, Vernetzung, Planung und Steuerung der regionalen Angebote der Suchtprävention und Suchthilfe und der entsprechenden Einrichtungen
  • Vernetzung von Suchthilfe und Suchtprävention mit den für die Zielgruppenerreichung relevanten Bereichen
  • Koordination von Maßnahmen und Aktivitäten in den Bereichen Suchtprävention und Suchthilfe einschließlich der Hilfestellung bei Finanzierungsfragen
  • Vermittlung von Ratsuchenden an regionale Hilfsangebote (Selbsthilfe, Beratung etc.)

  • Infos zu Sucht, Drogen und Abhängigkeiten
  • Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Referaten und Projekten zu den Themenbereichen „Sucht“ und „Suchtvorbeugung“
  • Tipps zu verschiedenen Medien (Filme, Bücher, Poster, Broschüren); teilweise mit Entleihmöglichkeit
  • Mitwirkung bei Veranstaltungen zum Themenbereich „Sucht“ und „Suchtprävention“ in Schulen und Jugendarbeit
  • im Bedarfsfall Weitervermittlung an Einrichtungen der Suchthilfe