Rechtliche Grundlagen
Die Europäische Union hat im Jahr 2008 die Richtlinie 2008/50 über Luftqualität und saubere Luft für Europa verabschiedet. Sie ist eine Fortschreibung der 1996 in Kraft getretenen Rahmenrichtlinie zur Luftqualität und bildet den Rahmen für die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität in Europa. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz und die 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz wurde sie in deutsches Recht umgesetzt.
Die Länder sind zuständig für den Betrieb von Messstationen und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität.
Die Unteren Immissionsschutzbehörden – in Heilbronn die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz des Planungs- und Baurechtsamtes – sind für den Vollzug und die Überwachung zuständig.