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Erhaltungssatzung Alt-Böckingen

In Alt-Böckingen hat sich bis heute ein relativ geschlossenes Ortsbild erhalten. Neben dem mittelalterlichen Ortskern mit einzelnen Fachwerkhäusern wird das Ortsbild vor allem durch das gitterförmige Straßenraster des 19. Jahrhunderts mit seiner regelmäßigen Straßenrandbebauung geprägt. Typisch ist insbesondere eine Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Gebäuden aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert mit farbig gestalteten Ziegelfassaden.

Beim Bau der für Böckingen typischen Fachwerkhäuser und Ziegelgebäude wurden fast ausschließlich Materialien aus der Region benutzt: Gebrannte Ziegelsteine und feinkörniger Putz an der Fassade, Heilbronner Sandstein für Sockel, Gesimse, Fenster- und Türumrandungen, Holz für Fenster, Türen und Klappläden sowie naturrote Tonziegel auf dem Dach.

Der Gemeinderat hat am 1. Oktober 2009 die Erhaltungssatzung „Alt-Böckingen“ beschlossen, um das Ortsbild von Alt-Böckingen zu schützen. Der Grund dafür ist ein schleichender Verlust historischer Gebäude und Fassaden durch Abbrüche und durch gestalterisch unpassende Sanierungsmaßnahmen (wie das Anstreichen, Verputzen und Dämmen historischer Ziegelfassaden, den Verlust von Fassadendetails wie historischer Fenster, Türen und Klappläden, den Einsatz künstlicher Materialien etc.). Weiterhin sollen durch die Satzung störende Neubauten verhindert werden.

Der Geltungsbereich umfasst die Bereiche von Alt-Böckingen, in denen ein einheitliches Ortsbild vorhanden ist und die in überwiegendem Maße schon vor dem Zweiten Weltkrieg bebaut worden sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei die regelmäßige Straßenrandbebauung aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert.

Dazu gehören einige Straßenzüge mit einer Gründerzeitbebauung nördlich der Stadtbahnlinie im Bereich der Großgartacher Straße.

Der überwiegende Bereich liegt südlich der Stadtbahnlinie, insbesondere zwischen dem Bahngelände und der Ludwigsburger Straße. Dazu kommen einzelne Bereiche westlich der Ludwigsburger Straße mit einem einheitlichen Ortsbild bzw. einem hohen Anteil historischer Bebauung. Prägend ist dabei insbesondere der Bereich bis zur ehemaligen Ziegelei zwischen Heuchelberg- und Stockheimer Straße. Zu nennen ist weiterhin der Bereich um die Eppinger- und Heckenstraße sowie die Siedlung aus den 20er und 30er Jahren im Bereich der Mühlstraße zwischen August-Hornung- und Keilstraße.

Einzelne Bereiche, die in überwiegendem Maße nach dem Zweiten Weltkrieg bebaut wurden bzw. über wenig schützenswerte Bausubstanz verfügen, sind nicht im Geltungsbereich enthalten.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung bedürfen der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung und die Neuerrichtung baulicher Anlagen der Genehmigung. Durch die Erhaltungssatzung werden ortsbildtypische Gebäude rechtlich verbindlich geschützt. Abbrüche ortsbildprägender Gebäude sind dadurch unzulässig. Änderungen am äußeren Erscheinungsbild müssen mit der Stadt abgestimmt und von ihr genehmigt werden. Somit soll insbesondere das Anstreichen, Verputzen und Dämmen prägender Ziegelfassaden von außen verhindert werden. Neubauten sollen sich gestalterisch in die Umgebung einfügen. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Beim Planungs- und Baurechtsamt ist der Antrag auf Genehmigung im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung mit der zugehörigen Baubeschreibung einzureichen. Darin müssen die geplanten Maßnahmen (z.B. Neueindeckung Dach, neuer Fassadenanstrich etc.) beschrieben werden.

Darüber hinaus können je nach Vorhaben weitere Unterlagen zur Beurteilung notwendig sein, z.B. Fotomontagen oder Ansichten der betroffenen Fassadenseiten mit Darstellung der geplanten Änderungen.

Um Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, bietet die Stadt im Zuge des Genehmigungsverfahrens zusammen mit einem externen Spezialisten für die Modernisierung und Instandsetzung historischer Gebäude eine kostenlose Beratung vor Ort an. Dabei werden Tipps gegeben, wie man sein Gebäude trotz der Erhaltungssatzung energetisch sanieren kann.