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Waffenverbotszone

Waffenverbotszone am Hauptbahnhof ab Juni 2024

Der Hauptbahnhof und dessen Umfeld sind seit Juni 2024 Waffenverbotszone. Dort ist das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimetern nicht erlaubt. Die Zone bietet der Polizei Rechtssicherheit und gibt Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit.

Seit dem 1. Juni 2024 sind der Hauptbahnhof und sein Umfeld in Folge einer Verordnung Waffenverbotszone. Die Waffenverbotszone ist eingebunden in eine Sicherheits- und Ordnungspartnerschaft mit der DB Station & Service AG. Sie stützt sich auf das Waffengesetz, Paragraph 42 Absatz 6. Demnach kann sie angeordnet werden, wenn an dem jeweiligen Ort wiederholt Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen worden sind. Oder aber Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben. Unter diesen Voraussetzungen ist das Führen von Waffen oder Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlägen über vier Zentimeter nicht erlaubt.

Was geschieht, wenn man die Zone mit einer Waffe betritt?

Wer eine Waffenverbotszone mit einer Waffe betritt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. 

Warum gibt es die Waffenverbotszone?

Mit Hilfe der Waffenverbotszone sollen bewaffnete Angriffe im öffentlichen Raum gesenkt und positive Auswirkungen auf das Kriminalitätsgeschehen generell erreicht werden. Die dort wohnenden Menschen und Besucher sollen sich dadurch sicherer fühlen. 

Wie wird evaluiert ob entsprechende Zone auch an anderen Orten Sinn machen?

Ob die Ziele der Waffenverbotszone tatsächlich erreicht werden, werden die polizeilichen Erfahrungen und die Auswertungen der Ergebnisse zeigen. Zudem erfolgt eine Evaluation der Zone durch die Stadtverwaltung im Spätsommer. Auf Basis dieser Ergebnisse wird die Stadt eine mögliche Ausweitung der Zone beispielsweise auf die Innenstadt prüfen.