Bundestagswahl 2025
Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den Wahltag für die vorgezogene Neuwahl auf Sonntag, 23. Februar 2025, bestimmt. Für die vorgezogene Neuwahl gelten verkürzte Fristen, die durch „Verordnung zur Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag“ vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 27. Dezember 2024 festgelegt wurden.
Aktueller Hinweis zur Briefwahl: Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten bis spätestens 2. Februar 2025 zu. Zu diesem Zeitpunkt stehen die Stimmzettel jedoch wegen der Fristverkürzungen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge und dem erst daran anschließenden Stimmzetteldruck noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Bearbeitung von Briefwahlanträgen kann deshalb voraussichtlich erst ab dem 7. Februar beginnen. Für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen besteht damit nur ein kurzes Zeitfenster von 14 Tagen bis zum Wahltag. Falls es Ihnen möglich ist, nutzen Sie die Möglichkeit der persönlichen Beantragung mit Stimmabgabe vor Ort im Rathaus Heilbronn ab 10. Februar (Raum 480, Zugang rollstuhlgerecht über Eingang Lohtorstraße).
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