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Lärmkartierung und Lärmaktionsplan

Aus der Sicht der Bevölkerung ist Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme. Umfragen ergaben, dass mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg über eine zu hohe Lärmbelastung in Ihrem Wohnumfeld klagen. Die Europäische Union hat mit der „Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ ein europaweit einheitliches Konzept vorgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

Der Lärmaktionsplan legt entsprechende Maßnahmen fest und wird nach der Beschlussfassung durch den Heilbronner Gemeinderat über die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg an das Umweltbundesamt und die EU weitergeleitet.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, einer zunehmenden Lärmbelastung insbesondere durch den Verkehr, entgegen zu wirken. Die Grundlage des Lärmaktionsplans bildet die Lärmkartierung, die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen sichtbar macht. Basierend auf der Lärmkartierung wird eine Betroffenheitsanalyse erstellt, die sogenannte Lärmschwerpunkte benennt. Die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz des Planungs- und Baurechtsamtes hört daraufhin die Fachämter und bittet um Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen. Daraufhin wird die Öffentlichkeit einbezogen, die sich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen äußern kann. Danach wird ein Planentwurf erstellt, zu dem die Öffentlichkeit erneut gehört wird.

Die Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan werden alle fünf Jahre fortgeschrieben.