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Lärmkartierung und Lärmaktionsplan

Aus der Sicht der Bevölkerung ist Lärm eines der drängendsten Umweltprobleme. Umfragen ergaben, dass mehr als drei Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg über eine zu hohe Lärmbelastung in Ihrem Wohnumfeld klagen. Die Europäische Union hat mit der „Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ ein europaweit einheitliches Konzept vorgelegt, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

Der Lärmaktionsplan legt entsprechende Maßnahmen fest und wird nach der Beschlussfassung durch den Heilbronner Gemeinderat über die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg an das Umweltbundesamt und die EU weitergeleitet.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, einer zunehmenden Lärmbelastung insbesondere durch den Verkehr, entgegen zu wirken. Die Grundlage des Lärmaktionsplans bildet die Lärmkartierung, die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen sichtbar macht. Basierend auf der Lärmkartierung wird eine Betroffenheitsanalyse erstellt, die sogenannte Lärmschwerpunkte benennt. Die Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz des Planungs- und Baurechtsamtes hört daraufhin die Fachämter und bittet um Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen. Daraufhin wird die Öffentlichkeit einbezogen, die sich zu den vorgeschlagenen Maßnahmen äußern kann. Danach wird ein Planentwurf erstellt, zu dem die Öffentlichkeit erneut gehört wird.

Die Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan werden alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Der Lärmaktionsplan Stufe IV wurde am 7. Oktober vom Gemeinderat beschlossen.

Dieser umfasst folgende Maßnahmen zur Abmilderung des Verkehrslärms:

  • Aufbringung eines lärmmindernden Asphaltes auf folgenden Straßen:
    - Südstraße (Rosenbergstraße bis Wilhelmstraße)
    - Wilhelm-Leuschner-Straße
    - Karlsruher Straße – Weststraße
    - Neckarsulmer Straße (Burenstraße bis Rauchstraße)
    - Wilhelmstraße (Kreuzung Südstraße)
    - Mannheimer Straße – Weinsberger Straße (Allee bis Schaeuffelenstraße)
    - Paulinenstraße
     
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 30 km/h auf folgenden Straßenabschnitten:
    - Frankenbacher Straße (Palmstraße bis Ortsausgang)
    - Heidelberger Straße (Grünewaldstraße bis Derfflinger Straße; langfristig lärmmindernder Asphalt geplant)
    - Theodor-Heuss-Straße (Felsenstraße bis Ortsausgang; bisher nachts, nun ganztags)
     
  • Aktualisierung des städtischen Lärmschutzfensterprogramms
     
  • Intensivierung der Geschwindigkeitsüberwachung in den Lärmschwerpunkten
     
  • Weitere Steigerung des Anteils von städtischen Elektrofahrzeugen
     
  • Ausweisung weiterer sogenannter Ruhiger Gebiete:
    - Uferbereiche des Stadtneckars zwischen Wertwiesepark und Götzenturmbrücke/Friedrich-Ebert-Brücke
    - BUGA-Daueranlagen wie Campuspark, Neckaruferpark und Hafenpark

Als Ruhige Gebiete gelten bereits der Alte Friedhof, der Botanische Obstgarten, der Hauptfriedhof, der Friedhof Heidelberger Straße, der Stadtgarten, der Leinbachpark Ost und West, der Pfühlpark, der Wertwiesenpark sowie der Ziegeleipark. Funktion der ruhigen Gebiete ist es, den Menschen, die in dicht besiedelten Innenstädten leben und dem Lärm stark ausgesetzt sind, wohnungsnahe Erholungsgebiete anzubieten, in denen sie zur Ruhe kommen.

 

Als Lärmquelle problematisch ist in Heilbronn vornehmlich der Straßenverkehr. Der Straßenverkehr verursacht Lärmschwerpunkte in folgenden Straßen (sortiert nach der höchsten Betroffenheit gemäß dem Lärmpegel und der Zahl der betroffenen Bewohner):

•    Neckartalstraße (Böckinger Straße)
•    Paulinenstraße
•    Wilhelm-Leuschner-Straße
•    Mannheimer Straße – Weinsberger Straße
•    Karlsruher Straße – Weststraße
•    Wilhelmstraße
•    Neckarsulmer Straße


Der Lärmaktionsplan Stufe III wurde am 24. Oktober 2019 vom Gemeinderat beschlossen.

Dieser umfasst folgende Maßnahmen zur Abmilderung des Verkehrslärms:

  • Aufbringung eines lärmmindernden Asphaltes auf folgenden Straßen:
    - Theodor-Heuss-Straße
    -  Südstraße
    - Wilhelm-Leuschner-Straße
    - Oststraße
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Tempo 40 km/h auf folgenden Straßenabschnitten:
    - Weinsberger Straße (Konrad-Adenauer-Platz – Allee)
    - Wollhausstraße
    - Wilhelmstraße
    - Oststraße
  • Intensive Geschwindigkeitsüberwachung an den Lärmschwerpunkten
  • Erweiterung des Lärmschutzfensterprogramms auf folgende Straßen
    - Wollhausstraße
    - Schlossstraße
    - Jägerhausstraße
  • Ausweisung neuer Ruhiger Gebiete
    - Botanischer Obstgarten
    - Friedhof Heidelberger Straße

Als Ruhige Gebiete gelten bereits der Ziegeleipark, der Wertwiesenpark, der Hauptfriedhof, der Stadtgarten, der Pfühlpark, der Alte Friedhof und der Leinbachpark Ost und West. Funktion der ruhigen Gebiete ist es, den Menschen, die in dicht besiedelten Innenstädten leben und dem Lärm stark ausgesetzt sind, wohnungsnahe Erholungsgebiete anzubieten, in denen sie zur Ruhe kommen.

Als Lärmquelle problematisch ist in Heilbronn vornehmlich der Straßenverkehr. Der Straßenverkehr verursacht Lärmschwerpunkte in folgenden Straßen (sortiert nach der höchsten Betroffenheit gemäß dem Lärmpegel und der Zahl der betroffenen Bewohner):

•    Weinsberger Straße
•    Theodor-Heuss-Straße, Klingenberg
•    Neckartalstraße südlich
•    Südstraße östlich
•    Wollhausstraße
•    Neckartalstraße Mitte
•    Wilhelm-Leuschner- Straße
•    Wilhelmstraße
•    Neckartalstraße nördlich
•    Südstraße westlich
•    Schlossstraße, Kirchhausen
•    Neckarsulmer Straße südlich
•    Oststraße nördlich
•    Großgartacher Straße
•    Oststraße südlich