Naturdenkmal Feyerabendscher Park
Wie beim Alten Friedhof war auch beim Feyerabendschen Park der wertvolle Baumbestand Grund für die Ausweisung zum Naturdenkmal. Der in der Innenstadt von Heilbronn gelegene Park hat eine Ausdehnung von 1 ha. Die Ausweisung erfolgte 1937.
Das inmitten des Parks gelegene Gebäude ist denkmalgeschützt. Der Feyerabendsche Park befindet sich in Privateigentum und ist deshalb für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Von der Urbanstraße her besteht dennoch die Möglichkeit, sich im Bereich des schmiedeeisernen Eingangstores einen Eindruck vom Naturdenkmal zu verschaffen.