Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Wenn nahe Angehörige sich für einen bestimmten Zeitraum um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, so haben sie die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf eine Freistellung durch den Arbeitgeber.
Dadurch soll berufstätigen Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zuhause zu pflegen.
Bei Inanspruchnahme einer Freistellung muss die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen durch ein Attest bzw. durch Vorlage der Pflegeeinstufung nachgewiesen werden.
Eine übersichtliche Zusammenfassung finden Sie in den Downloads.
- Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf(pdf 213 KB)
- Broschüre und Flyer vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
- Hilfreiche Unterlagen und Formulare zur praktischen Umsetzung finden sich auf der Webseite www.wege-zur-pflege.de
Telefonische kostenlose Beratung: Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20179131 von montags bis donnerstags zwischen 9 und 18 Uhr.