Naturdenkmale
Im Gegensatz zu den beiden Schutzkategorien Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet handelt es sich bei Naturdenkmalen nicht um großflächige Schutzgebiete, sondern um Einzelschöpfungen der Natur. Diese können als flächenhafte Naturdenkmale auf Flächen bis maximal 5 ha oder als Einzelbildungen der Natur unter Schutz gestellt werden. Die Schutzintensität ist ebenso hoch wie bei Naturschutzgebieten, d.h., dass eine Handlung schon dann verboten ist, wenn sie zu einer Veränderung führen kann (absolutes Veränderungsverbot).
Naturdenkmale werden durch Rechtsverordnung von der unteren Naturschutzbehörde ausgewiesen.
In Heilbronn gibt es momentan zwölf Naturdenkmale auf insgesamt rund 9,4 ha Fläche: