Hinweise zur Nutzung von Feuerwerkskörpern
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II
- ausschließlich an Personen ab dem 18. Lebensjahr verkauft werden dürfen
- nur ab Samstag, 28. Dezember, bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember, verkauft werden dürfen
- nur von Erwachsenen an Silvester und Neujahr abgebrannt werden dürfen. Personen unter 18 Jahren dürfen diese Gegenstände weder aufbewahren noch abbrennen
- nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern gezündet werden dürfen, da durch das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper die Brandgefahr erhöht und auch erheblicher Lärm verursacht wird
Unvorsichtige Feuerwerker können wegen fahrlässiger Brandstiftung oder Körperverletzung belangt und zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden. Für Kinder und Jugendliche sind die Aufsichtspflichtigen verantwortlich. Wer gegen die genannten Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Tipps für den ungetrübten Start ins neue Jahr
Für einen ungetrübten Start ins neue Jahr gibt die Stadt Heilbronn noch folgende Hinweise:
- Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern.
- Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Sie stehen auf jedem Artikel und auf jeder Verpackung. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
- Aus den Verpackungen nur die Mengen entnehmen, welche auch abgebrannt werden. Verpackung sofort wieder verschließen und in sicherem Bereich abstellen.
- Raketen nur senkrecht in einer fest stehenden Flasche oder einer ähnlichen standsicheren „Abschussvorrichtung“ zünden.
- Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen. Niemals auf Menschen oder Tiere werfen.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper nicht nachzünden.
- Auf keinen Fall Böller selber herstellen. Außerdem sind Feuerwerkskörper so aufzubewahren, dass keine Selbst- oder unbeabsichtigte Zündung möglich ist.
- Feuerwerkskörper nicht in die Richtung von Häusern werfen bzw. nicht damit auf Gebäude zielen.
- Fenster, Dachluken und Türen während des Feuerwerks geschlossen halten.
- Vor Verlassen der Wohnung zum Neujahrsschießen alle Kerzen löschen.
- Alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse entfernen, damit sie nicht durch Feuerwerkskörper in Brand geraten können.
- Gelbe Säcke in der Silvesternacht nicht im Freien und an Gebäuden lagern, da diese sich durch Feuerwerkskörper sehr schnell entzünden und die Flammen auf das Gebäude übergreifen können.
- Bei einem Brand ist immer zuerst die Feuerwehr unter der Euro-Notrufnummer 112 zu alarmieren, auch wenn das Feuer bereits gelöscht zu sein scheint. Erst dann sollte mit eigenen Mitteln versucht werden, den Brand zu löschen - allerdings ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
- Damit die Funken auch wirklich nur im Freien sprühen, sollte zur Partydekoration ausschließlich schwerentflammbares Material verwendet werden, das meist mit „schwerentflammbar“ bzw. „B1“ gekennzeichnet ist.