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Badegewässer

Badegewässer werden auf der Grundlage der Badegewässerverordnung Baden-Württemberg vom 16. Januar 2008 überwacht. Über die Badesaison verteilt müssen danach regelmäßig Proben entnommen werden, die Untersuchungen konzentrieren sich auf Parameter, die auf fäkale Verunreinigung (Darmkeime) schließen lassen. Im Rahmen der Überwachung wird die Badestelle auf anderweitige Verschmutzungen (Abfälle wie teerhaltige Rückstände, Plastik, Glas und anderes) sowie Massenvermehrung von Algen kontrolliert. Die Überwachung umfasst auch eine hygienische Gesamtbeurteilung der Badestelle.

Eine Liste mit allen überwachten Badestellen in Baden-Württemberg findet sich im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de.

Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu Badestellen im Stadtgebiet Heilbronn werden vom Städtischen Gesundheitsamt Heilbronn entgegengenommen.