Pflegebedürfigkeit - Begutachtung
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Was bedeutet das überhaupt und wie stellt man das fest?
Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung ihren Alltag nicht selbständig bewältigen können, haben eventuell Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um das zu prüfen, muss man zunächst einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad.
In den Downloads finden Sie ausführlich Informationen zur Vorgehensweise, den Begutachtungsrichtlinien und zur Begutachtung des Medizinischen Dienstes.
- Informationsblatt Pflegebedürftigkeit(pdf 535 KB)
- Einstufung in einen Pflegegrad(pdf 335 KB)