Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Hilfe bei Räumungsklage

Sofern Sie mit der Räumungsklage nicht einverstanden sind, können Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder durch den Mieterbund Heilbronn-Franken e. V., Fleiner Straße 17, Heilbronn – neben Galeria Kaufhof –, www.mieterverein-heilbronn.de, juristisch beraten und vertreten lassen. Falls Sie sich nicht vertreten lassen, sollten Sie sich umgehend nach Eingang der Klageschrift gegenüber dem Gericht schriftlich (unter Angabe des Aktenzeichens) oder mündlich zur Niederschrift zum Sachverhalt äußern. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise des Gerichtes, die Ihnen mit der Klageschrift zugegangen sind.

Falls die Forderungen aus Ihrer Sicht berechtigt sind, sollten Sie Ihre Mietschulden innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen vom Gericht der Eingang einer Räumungsklage mitgeteilt wurde, begleichen. Soweit in den letzen zwei Jahren kein weiteres Räumungsverfahren wegen Mietschulden für die gleiche Wohnung gegen Sie eröffnet wurde, wäre damit die Angelegenheit für Sie erledigt.

Können Sie Ihre Mietschulden nicht aus eigener Kraft begleichen, wenden Sie sich an die unter Hilfe bei Wohnungskündigung genannten Institutionen. Ordentliche Kündigungen bleiben aber unberührt.

Als Mieter/in der Stadtsiedlung Heilbronn, Urbanstraße 10, 74072 Heilbronn, haben Sie bei Mietrückständen die Möglichkeit, sich an die interne Mietschuldnerberatung der Stadtsiedlung zu wenden. Ihre dortige Ansprechpartnerin ist Frau Bender, Telefon 07131 6257-0.