Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022/2023 – Eigentumsförderung
Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mittel in der sozialen Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg für 2023 bereits mit Anträgen belegt. Wir können daher Finanzhilfen aus den Programmen der Landeswohnraumförderung voraussichtlich erst wieder im kommenden Haushaltsjahr zusagen. Für 2024 haben das Land und der Bund die Geldmittel erneut deutlich aufgestockt. Um mehr Planbarkeit für Ihr Vorhaben zu ermöglichen, können Sie weiterhin Anträge stellen. Wir prüfen die vorliegende Anträge und merken sie nach positiver Prüfung für eine Darlehenszusage im Jahr 2024 vor.
Ob Eigenheim oder Eigentumswohnung – das Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württember 2022/2023 ist für viele der einzige Weg, um den Traum vom eigenen Zuhause realisieren zu können. Neben dem Neubau und Erwerb von neuem Wohnraum wird auch der Erwerb von vorhandenem gebrauchtem Wohnraum gefördert. Die L-Bank gewährt hierbei ein zinsgünstiges Darlehen.
Die Programme der L-Bank, der KfW sowie das städtische Wohnungsbauförderprogramm können kombiniert werden, wodurch sich die Finanzierungsbelastung für ein Bauvorhaben deutlich verringern kann.