Wärme
Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Plan, mit dem Ziel, den Wärmebedarf und die Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene zu optimieren und zu transformieren. So möchten wir eine nachhaltige, effiziente und kostengünstige Wärmeversorgung in Heilbronn gewährleisten, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beiträgt.
Die kommunale Wärmeplanung ist nach Klimaschutz- und Klimaanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) und nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) verpflichtend für alle größeren Städte. Sie soll in den nächsten Jahren regelmäßig fortgeschrieben werden. Nach beiden Gesetzen ist die kommunale Wärmeplanung eine unverbindliche Planungsgrundlage.
Die Wärmeplanung schließt die Brücke zwischen Klimaschutzkonzept und energetischen Transformationsplänen bzw. Quartierskonzepten. Im Klimaschutz-Masterplan der Stadt Heilbronn sind die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze ein zentraler Bestandteil. Die Planungsgrundlage beinhaltet einerseits Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden, die Benennung und Beschreibung von Eignungsgebieten für den Ausbau von Wärmenetzen und andererseits die schrittweise Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und somit die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Zieljahr 2035. Wärmenetze (Fern- und Nahwärme), sofern diese im Ortsteil angeboten werden, spielen bei der Wärmewende eine wichtige Rolle.
Historie
Die kommunale Wärmeplanung startete im April 2022 mit der Bestandsanalyse, gefolgt von Potentialanalyse, Zielszenario und Entwicklung von Handlungsstrategien bevor Sie im Dezember 2023 dem Gemeinderat vorgelegt wurde. Fachgespräche und Veröffentlichungen fanden in folgenden Phasen statt:
- April 2022: Beginn kommunale Wärmeplanung, DS Gemeinderat, Bekanntmachung Stadtzeitung/PM
- März 2023: Werkstattgespräch kommunale Wärmeplanung für Mitglieder Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat
- März 2023: Zwischenstand kommunale Wärmeplanung auf Sitzung Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsbeirat; Überarbeitung Stadtwebseite/Wärme
- Juli 2023: 1. Akteursworkshop mit Fachakteuren
- September 2023: 2. Akteursworkshop mit Lokalpolitik
- November 2023: Informationsveranstaltung Bezirksbeiräte
- Dezember 2023: Abschlussbericht kommunale Wärmeplanung. Drucksache im Gemeinderat; öffentliche Bekanntmachung und Übermittlung der Daten/Ergebnisse an das Regierungspräsidium.
Auf Basis der Analyse und Gespräche wurden zehn Maßnahmen definiert, welche die Wärmewende unterstützen. Der Wärmeplan beschreibt langfristige (> 5 Jahre) und kurzfristige Maßnahmen, wobei die kurzfristigen Maßnahmen binnen der nächsten 5 Jahre begonnen werden sollten. In den Maßnahmen werden auch Eignungsgebiete für den Wärmenetzausbau beschrieben. Diese sind in folgender Karte farbig markiert.
FAQs
Die Ergebnisse und Maßnahmenvorschläge des Wärmeplans dienen dem Gemeinderat und den Verantwortlichen als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Der Wärmeplan stellt also ein strategisches Planungsinstrument dar, dessen Ergebnisse keine direkten und unmittelbaren Verpflichtungen mit sich bringen.
Im Zuge der Wärmeplanung wurden innerhalb Heilbronns 13 "Eignungsgebiete" identifiziert. Dabei handelt es sich um Gebiete, die potenziell für Wärmenetze gut geeignet sind. Die Wärmeliniendichte, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr und Meter Trassenlänge, ist bei der Ausweisung von Eignungsgebieten der zentrale Parameter.
Auf Grundlage der Eignungsgebiete müssen in einem nächsten Schritt Machbarkeitsstudien und Ausbaupläne für Wärmenetzausbaugebieten erstellt werden, die neben der Wärmebedarfsdichte weitere Kriterien, wie die wirtschaftliche und ressourcenbedingte Umsetzbarkeit, mit einbeziehen. Diese sollen von Projektentwicklern und Wärmenetzbetreibern erstellt werden. Erst nachdem die Machbarkeitsstudien erfolgt sind, kann eine Entscheidung zu konkreten Ausbaugebieten und deren genaue räumliche Abgrenzung getroffen werden.
Der kommunale Wärmeplan dient in erster Linie als strategische Planungsbasis und identifiziert mögliche Handlungsfelder für die Kommune. Dabei sind die im Wärmeplan ausgewiesenen Eignungsgebiete für Wärmenetze oder Einzelversorgungen als Orientierung und nicht als verpflichtende Anweisungen zu verstehen. Wenn Sie nicht in einem Eignungsgebiet wohnen, ist ein zeitnaher Anschluss an ein Wärmenetz eher unwahrscheinlich. Die Einzelversorgung (z.B. mit Wärmepumpen) wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit künftig erforderlich sein.
Sie sind Mieterin/Mieter?: Informieren Sie sich über etwaige geplante Maßnahmen und sprechen Sie mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter über mögliche Änderungen.
Sie sind Vermieterin/Vermieter?: Berücksichtigen Sie die Empfehlungen des kommunalen Wärmeplans bei Sanierungen oder Neubauten und analysieren Sie die Rentabilität der möglichen Handlungsoptionen auf Gebäudeebene (z.B. Sanierungen, die Installation einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder der Anschluss an ein Wärmenetz) im Hinblick auf die langfristige Wertsteigerung der Immobilie und mögliche Mietanpassungen. Für eine Erstberatung kontaktieren Sie gerne unsere Energieagentur Heilbronn.
Sie sind Gebäudeeigentümerin/Gebäudeeigentümer?: Prüfen Sie, ob sich Ihr Gebäude in einem Eignungsgebiet für Wärmenetze befindet. Falls ja, dann kontaktieren Sie Ihren zuständigen Energieversorger in Heilbronn (Heilbronner Versorgungs GmbH HNVG). Dieser kann Ihnen eine Auskunft darüber geben, inwiefern der Ausbau der Wärmenetze in Ihrem Gebiet bereits geplant ist.
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum Thema Erneuerbares Heizen eine aktuelle Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt.
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