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Hilfe bei Räumungstermin

Sofern die Räumung wegen Mietrückständen erfolgt, prüfen Sie, ob Sie eine Möglichkeit haben, die Rückstände doch noch zu begleichen. Setzen Sie sich dann gegebenenfalls mit Ihrem Vermieter in Verbindung, ob er auf die Räumung der Wohnung verzichtet.

Für den Fall, dass die bevorstehende Wohnungsräumung eine besondere Härte für Sie darstellt (dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie bereits einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben haben oder wenn eine Räumung für Sie mit gesundheitlichen Gefahren verbunden wäre), können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz stellen.

Falls der Verlust Ihrer Wohnung unausweichlich ist oder falls Sie bereits ohne Wohnung sind, haben Sie die Möglichkeit, beim Ordnungsamt der Stadt Heilbronn, Weststraße 53, 74072 Heilbronn, vorzusprechen und sich dort beraten zu lassen. Eventuell besteht auch die Möglichkeit, in die städtische Obdachlosenunterkunft in der Salzgrundstraße 38–40 eingewiesen zu werden.

Hilfe und Beratung für alleinstehende wohnungslose Menschen bietet darüber hinaus auch die Fachberatungsstelle für Wohnungslose der Aufbaugilde Heilbronn, Wilhelmstraße 26, Heilbronn, Telefon 07131 770-350, www.aufbaugilde.de, an.