Märkte- und Zentrenkonzept
Die Stadt Heilbronn setzt bereits seit über 20 Jahren auf eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch das Märkte- und Zentrenkonzept, das Entwicklungsräume aufzeigt und den Einzelhandel auf definierte Gebiete in der Stadt lenkt. Seit dem ersten Zentrenkonzept hat sich die Stadt Heilbronn städtebaulich weiterentwickelt und konnte ihre Stellung als bedeutender Wirtschafts-, Einzelhandels-, Wohn- und Kulturstandort für die Region Heilbronn-Franken weiter ausbauen. Dieser positiven Entwicklung stehen überregionale Trends und Herausforderungen des Einzelhandels wie die wachsende Bedeutung des Online-Handels entgegen. Um den Handelsstandort Heilbronn weiterzuentwickeln und zur strategischen Positionierung des Oberzentrums Heilbronn im regionalen und überregionalen Wettbewerb, wurde das Märkte- und Zentrenkonzept grundlegend fortgeschrieben und am 22.09.2022 vom Heilbronner Gemeinderat beschlossen.
Das Märkte‐ und Zentrenkonzept dient der zielgerichteten und nachhaltigen Einzelhandelssteuerung auf gesamtstädtischer Ebene. Ein wesentlicher Aspekt der Einzelhandelssteuerung ist der Schutz und die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche: Durch die Konzentration wichtiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt jedoch die Ermittlung nahversorgungs‐, zentren‐ und nicht-zentrenrelevanter Sortimente voraus, die im Rahmen des Märkte‐ und Zentrenkonzepts festgelegt werden. Zur Sicherung der Nahversorgung werden - ergänzend zu den zentralen Versorgungsbereichen - Nahversorgungsstandorte definiert.
Ferner stellt auch die Sicherung des jeweiligen Baugebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Märkte‐ und Zentrenkonzepts ebenfalls die Möglichkeiten und Perspektiven der Weiterentwicklung des Einzelhandels herausgearbeitet und standorträumlich eingeordnet.
Das Märkte- und Zentrenkonzept ist eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten. Durch Beschluss des Gemeinderates wird diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Die eigentliche Einzelhandelssteuerung erfolgt über nachgelagerte Aufstellungen bzw. Änderungen teilräumlicher Bebauungspläne.