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Umweltzone

Tipp

Die Umweltzone im Stadtgebiet Heilbronn wurde zum 1. Januar 2024 aufgehoben.

Seit dem 1. Januar 2013 durften grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Feinstaubplakette oder mit einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot die Innenstadt und die meisten Stadtteile befahren. Am 1. Januar 2024 wurde jedoch die Umweltzone im Stadtgebiet Heilbronn aufgehoben.

Freie Fahrt hatten sämtliche Fahrzeuge auf der Neckartalstraße, in den meisten Industriegebieten und in den Stadtteilen Biberach und Kirchhausen. Über zwei Park-and-ride–Parkplätze an der Theresienwiese und am Freibad Gesundbrunnen ist das Stadtgebiet auch gut mit Bus und Bahn erreichbar.

Es gibt jedoch noch zahlreiche Städte, die weiterhin nur von Fahrzeugen mit einer grünen Feinstaubplakette befahren werden dürfen.
Die grüne Plakette gilt unbefristet. Wer ohne entsprechende Plakette in die Umweltzone fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und kann mit einem Bußgeld  von 80 Euro belangt werden.

Die Umweltzone ist eine Maßnahme des Luftreinhalteplans, der vom Regierungspräsidium Stuttgart verabschiedet wurde. Die Zone soll bewirken, dass ältere Fahrzeuge abgastechnisch nachgerüstet werden.

Privatpersonen und Betriebe können Ausnahmegenehmigungen beantragen, falls besondere Gründe vorliegen, beispielsweise die notwendige Fahrt zur Nachtschicht, weil es keinen ÖPNV-Anschluss gibt, oder die Fahrt zur regelmäßigen gesundheitlichen Versorgung (z.B. Dialyse) - immer vorausgesetzt, dass es für das Fahrzeug keine Nachrüstmöglichkeit gibt.

Weiterhin ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung können Fahrzeuge in die Umweltzone einfahren, für die gesetzliche Ausnahmen gelten. Dabei handelt es sich vor allem um Motorräder, Kranken- und Arztwagen im Einsatz, Polizei, Feuerwehr, Fahrten mit Schwerbehinderten mit Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ etc. Ebenso dürfen Fahrzeuge für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen, mit rotem Kennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen weiterhin die Umweltzonen befahren.

Allerdings gibt es für Fahrzeuge mit gelber Plakette keine Ausnahmegenehmigung, wenn diese Fahrzeuge nach dem 1. Januar 2010 erstmals auf den Halter zugelassen wurden.

Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot für Heilbronn konnten beim Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz, Frankfurter Straße 73, 74072 Heilbronn, gestellt werden. Unter der Telefonnummer 07131 56-3782 gaben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Umwelt gerne Auskunft.

Die Plaketten sind bundesweit bei den für die Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen erhältlich. Dies können entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz-Überwachungsstellen wie TÜV und DEKRA sein. Erhältlich sind die Plaketten auch bei den Kfz-Zulassungsbehörden. In Stadt– und Landkreis Heilbronn kostet die Plakette zwischen 5 und 6 Euro.

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