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E-Parkplätze

Fahrer von Elektrofahrzeugen sind auf E-Parkplätzen von Parkgebühren befreit. Voraussetzung dafür sind das Einlegen einer Parkscheibe und ein sogenanntes E-Kennzeichen mit einem „E“ im Anschluss an die Nummernkombination. So wird für Autofahrer ein zusätzlicher Anreiz für die Nutzung von emissionsfreien E-Autos in der Innenstadt geschaffen.