Barrierefreies Wählen
Stimmzettelschablonen für blinde und sehbehinderte Menschen
Wie bei vergangenen Parlamentswahlen können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl 2025 eine Stimmzettelschablone verwenden. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei spezielle Stimmzettelschablonen und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts des jeweiligen Wahlkreises als Audio-CD zur Verfügung gestellt.
Der Stimmzettel wird dazu am oberen rechten Rand eine ertastbare Kennzeichnung (abgeschnittene Ecke) enthalten, damit erkennbar ist, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Rollstuhlgerechte Wahlräume
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind 65 der 76 Heilbronner Wahlräume ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich. Auf der Wahlbenachrichtigung sind sie mit einem Piktogramm als „rollstuhlgerecht“ gekennzeichnet.
Als „nicht barrierefrei“ sind folgende elf Wahlräume ausgewiesen:
- Gebrüder-Grimm-Schule, Turnhalle, Schillerstraße 3-7,
- Ev. Wilhelm-Busch-Kindergarten, Gruppenraum rechts und Gruppenraum links,
Wilhelm-Busch-Straße 6, - ECG Gemeindezentrum, UG, Zimmer 1 und Zimmer 3, Am Hohrain 2,
- Grundschule Alt-Böckingen, Zimmer 1 und Zimmer 2, Ludwigsburger Straße 75,
- Ev. Petrus-Kindergarten, Gruppenraum Schmetterlinge und Gruppenraum Marienkäfer,
Kappelstraße 45, - Altes Rathaus Klingenberg, Theodor-Heuss-Straße 113,
- Dienstl. Zentrum Biberach, Bürgeramt, Sitzungssaal, Am Ratsplatz 3.
Ist der Wahlraum, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist, nicht barrierefrei zugänglich, kann ein Wahlschein beantragt werden und damit in einem anderen rollstuhlgerechten Wahlraum des Wahlkreises gewählt werden. Sie finden alle Wahlräume des Stadtgebiets mit der Information „rollstuhlgerecht“ oder „nicht barrierefrei“ im Online-Stadtplan.
Hilfspersonen
Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Soweit für die Hilfestellung erforderlich, darf sie gemeinsam mit der Wählerin oder dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung ist dem Wahlvorstand bekannt zu geben und auf technische Hilfe bei der von den Wahlberechtigten selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse, die sie von der Wahl eines anderen erlangt, verpflichtet.