Stellplatzablösebeträge
Für jedes Bauvorhaben müssen nach § 37 LBO notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachgewiesen werden. Maßstab für die Anzahl der Stellplätze ist der durch die Nutzung verursachte Stellplatzbedarf. Anhaltspunkte, welche Nutzung welchen Stellplatzbedarf verursacht, sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) zu finden.
Stellplätze sind in der Regel auf dem Baugrundstück selbst oder auf einem benachbarten Grundstück, wenn sie durch Baulast an das Bauvorhaben gebunden werden, herzustellen. Soweit dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, kann die Stellplatzverpflichtung mit Zustimmung der Gemeinde durch Zahlung eines Geldbetrages erfüllt werden.
Die Festlegungen des Gemeinderates der Stadt Heilbronn zur Höhe der Stellplatzablösung, können Sie auf folgenden Links nachlesen: