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Rechtliche Betreuung für Volljährige

Sicherheit für alle Fälle
Vorsorgevollmacht ist in jedem Alter wichtig – Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde möglich

Als ihr 23 Jahre alter Sohn bei einem Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlebt und ins Koma fällt, steht seine Mutter plötzlich hilflos da. Aufgrund der Verletzungen ist der Sohn nicht mehr in der Lage, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Doch ohne Vorsorgevollmacht darf dies auch nicht seine Mutter für ihn übernehmen. „Leider erleben wir solche Fälle immer wieder“, sagt Fabienne Lang. Gemeinsam mit Melissa Beck ist sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn beschäftigt. „Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertrauenswürdige Person für den Fall zu bestimmen, dass eigene Entscheidungen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr getroffen werden können“, erklärt Melissa Beck. Sie umfasst Bereiche wie medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation.

Selbst Familienangehörige haben keine rechtliche Befugnis

Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht gewährleistet, dass im Bedarfsfall persönliche Interessen berücksichtigt werden können. Ohne sie haben selbst Ehepartner oder Kinder keine rechtliche Befugnis, Entscheidungen über die oben genannten Bereiche zu treffen. Hierfür wäre ansonsten eine gesetzliche Betreuung notwendig. Viele Menschen meinen, dass eine Vorsorgevollmacht eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung benötigt. „Das stimmt nicht“, stellt Fabienne Lang klar. „Eine Vorsorgevollmacht ist bereits mit handschriftlicher Unterschrift gültig.“ In Heilbronn bietet die Betreuungsbehörde die Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten an – und dies unabhängig vom Wohnort. Allerdings ist grundsätzlich eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Für mehr Rechtssicherheit empfiehlt Melissa Beck die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Aus Erfahrung wissen Lang und Beck, dass die Vorsorgevollmacht kein leichtes, aber umso wichtigeres Thema ist. „Je früher man sich darum kümmert, desto besser“, so Lang. „Vielleicht ergibt sich über die Feiertage die Gelegenheit, das Thema anzusprechen.“

Das Team der Betreuungsbehörde hilft gerne mit Vordrucken sowie Infomaterial des Bundesministerium der Justiz weiter. Die Vollmachtsurkunde sollte anschließend so verwahrt werden, dass sie zur Verfügung steht, wenn es nötig ist. „Einige lassen sich deshalb zwei Exemplare beglaubigen“, so Beck.

  • Allgemeine Informationen und Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts
  • Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts in Betreuungsverfahren, Vorschlag geeigneter Betreuungspersonen
  • Beratung von Angehörigen, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen
  • Gewinnung, Unterstützung und Registrierung von Berufsbetreuern
  • Führung von Behördenbetreuungen

Heute schon an morgen denken, Vorsorgevollmacht erteilen und wichtige Entscheidungen in vertrauenswürdige Hände legen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?


Eine Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, welches einer oder mehreren Vertrauenspersonen erteilt werden kann. Voraussetzung ist die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit der ausstellenden Person (Vollmachtgeber). Wichtig ist, dass die Vorsorgevollmacht vom Vollmachtgeber handschriftlich unterschrieben ist. Die bevollmächtigte Person (Vollmachtnehmer) kann dann im Bedarfsfall in rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.

Was ist der Vorteil einer Beglaubigung?


Durch die öffentliche Beglaubigung kann die Akzeptanz der Vorsorgevollmacht erhöht werden. Eine solche Unterschriftsbeglaubigung ist bei den örtlichen Betreuungsbehörden gegen eine geringe Gebühr möglich. Alternativ kann die öffentliche Beglaubigung auch von einer Notarin oder einem Notar durchgeführt werden. Für mehr Rechtssicherheit empfiehlt es sich eine Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen. Ergänzend kann eine Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer gegen eine geringe Gebühr registriert werden. Nähere Informationen finden Sie online

Welche Vordrucke können für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht genutzt werden?


Es gibt zahlreiche Formulare, die für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung stehen. Zu empfehlen sind die Formulare des Bundesministeriums der Justiz. Diese stehen auch in mehreren Sprachen zur Verfügung und können im Internet heruntergeladen werden. Auf Anfrage erhalten Sie diese Formulare auch bei der Betreuungsbehörde.

Heute schon an morgen denken, Vorsorgevollmacht erteilen und wichtige Entscheidungen in vertrauenswürdige Hände legen.

Kann einer der Ehegatten aufgrund einer akuten Krankheitssituation keine Entscheidungen für sich treffen, darf der gesunde Ehegatte automatisch nach dem Ehegattenvertretungsrecht ausschließlich gesundheitsrelevante Dinge klären und das auch nur in den ersten sechs Monaten. Deshalb ist es wichtig, auch wenn man verheiratet ist, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen und Personen im vertrauten Kreis zu Entscheidungen im Ernstfall zu befähigen. Alle Informationen rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie etwas weiter oben auf der Seite unter dem Reiter Vorsorgevollmacht.

Wurde keine Vorsorge getroffen, kann Menschen mit Unterstützungsbedarf unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite gestellt werden.

Wann ist eine rechtliche Betreuung erforderlich?


Können volljährige Personen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln, kann unter gewissen Voraussetzungen eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die vom Amtsgericht bestellte Betreuungsperson wird für einen individuell festgelegten Aufgabenkreis bestellt und hat die Wünsche, Interessen und Möglichkeiten der betroffenen Person bei der Betreuungsführung zu berücksichtigen.

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn ein konkreter Handlungsbedarf besteht und keine anderen Hilfen oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen. Andere Hilfen können beispielsweise die Unterstützung von Freundinnen und Freunden, Familienangehörigen oder verfügbaren Beratungsstellen sein. Eine umfassend erteilte wirksame Vorsorgevollmacht macht im Regelfall eine rechtliche Betreuung ebenfalls entbehrlich. Alle Informationen rund um die Vorsorgevollmacht finden Sie etwas weiter oben auf der Seite unter dem Reiter Vorsorgevollmacht.

Weitere Informationen zur rechtlichen Betreuung finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.

Wie läuft ein Betreuungsverfahren ab?


Jede Person hat die Möglichkeit beim Amtsgericht – Betreuungsgericht – eine Betreuung für sich selbst oder eine andere Person anzuregen. Zuständig ist das Amtsgericht des Wohnorts der zu betreuenden Person. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Ein Formular zur Anregung einer rechtlichen Betreuung finden Sie hier:

Das Betreuungsgericht informiert die Betreuungsbehörde über die Betreuungsanregung und beauftragt sie mit der Erstellung eines sogenannten Sozialberichts. Auf Grundlage dieses Berichts, gegebenenfalls eines ergänzenden Sachverständigengutachtens und eines persönlichen Gesprächs mit dem Betroffenen entscheidet der zuständige Betreuungsrichter, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung erforderlich ist und wer im Bedarfsfall als Betreuungsperson eingesetzt werden soll. 

Wer kann als rechtliche Betreuungsperson eingesetzt werden?


Vorrangig können Menschen aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen als Betreuungsperson eingesetzt werden. Auch ehrenamtlich engagierte Menschen kommen für die Übernahme einer Betreuung in Betracht, wenn aus dem familiären oder sozialen Umfeld niemand zur Verfügung steht. Ehrenamtliche Betreuungspersonen erhalten Beratung und Unterstützung beim Betreuungsverein Heilbronn e.V. 

Im Wissensportal des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg finden Sie die wichtigsten Informationen für ehrenamtliche Betreuungspersonen zusammengefasst.

Ist die Führung einer Betreuung im Ehrenamt nicht möglich, kann auch eine berufliche Betreuungsperson oder ein Mitarbeitender des Betreuungsvereins bestellt werden.

Die Betreuungsbehörde ist immer auf der Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern.

Was sind die Aufgaben einer Berufsbetreuerin oder eines Berufsbetreuers?


Als berufliche Betreuungsperson steht man Menschen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite und bietet Unterstützung, wenn diese am dringendsten benötigt wird. Jeder Arbeitstag ist anders und bringt neue Herausforderungen mit sich. Nach dem Grundsatz „Unterstützung vor Vertretung“ steht die Selbstbestimmung der betroffenen Personen im Fokus. Als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer unterstützt man die Betroffenen in den verschiedensten Entscheidungssituationen. Häufig zu regelnde Angelegenheiten sind beispielsweise die Bearbeitung der Post, die Antragstellung bei Behörden oder die Verwaltung von Vermögen oder Schulden.

Berufsbetreuer - Wer hilft, wenn das Leben aus dem Ruder läuft? | SWR Doku

Welche Anforderungen werden an berufliche Betreuungspersonen gestellt?


Seit dem 01.01.2023 gibt es deutschlandweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen für berufliche Betreuungspersonen. In einem Registrierungsverfahren wird die fachliche und persönliche Eignung von der zuständigen Betreuungsbehörde überprüft. 

Zusätzlich zu den im Gesetz vorgeschriebenen Anforderungen sollte man als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer offen für verschiedenste Lebenskonzepte der zu betreuenden Personen sein und Freude am Umgang mit Menschen haben. Auch eine ausgeprägte Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit und die Fähigkeit sich abgrenzen zu können sind sicherlich vorteilhaft. Außerdem ist die Bereitschaft erforderlich, in einer Selbstständigkeit beruflich tätig zu sein.
 

Wie läuft das Registrierungsverfahren ab?


Der Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer ist schriftlich bei der zuständigen Stammbehörde zu stellen. Die Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn ist zuständige Stammbehörde, wenn sich der Geschäftssitz im Stadtgebiet Heilbronn befindet, errichtet werden soll oder alternativ der Wohnsitz im Stadtgebiet Heilbronn liegt.

Die Registrierungsvoraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen finden sich in den §§ 23, 24 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG). Hierüber informieren wir im Detail in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch. Melden Sie sich hierfür gerne bei Frau Beck unter 07131/ 56-2141, bei Frau Schulz-Konnerth unter 07131/56-4397 oder unter betreuungsbehoerde@heilbronn.de

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer finden Sie auch hier: