Kontrastansicht zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt
1

Mietspiegel

Für freifinanzierte Mietwohnungen ist der Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt, anzuwenden. Freifinanziert bedeutet, dass die Wohnung weder öffentlich gefördert noch als steuerbegünstigt anerkannt ist. Der Mietspiegel der Stadt Heilbronn ist ein „qualifizierter Mietspiegel“ nach § 558d BGB. Den jeweils gültigen Mietspiegel der Stadt Heilbronn und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Die gedruckte Mietspiegel-Broschüre des aktuellen Mietspiegel Heilbronn 2024 liegt in den Heilbronner Bürgerämtern kostenfrei aus.

Zu einem qualifizierten Mietspiegel gehört eine umfassende Dokumentation, um die Ergebnisse nachvollziehen und überprüfen zu können. Hier werden die Grundlagen sowie das Verfahren der Erstellung des Mietspiegels ausführlich erläutert. Die Dokumentation ist nicht für die Anwendung des Mietspiegels erforderlich. Zielgruppe der Dokumentation sind in erster Linie Fachleute (Gerichte, Rechtsanwälte, Wohnungswirtschaft und wissenschaftliche Institutionen), die anhand der dargestellten Vorgehensweise die „Qualifiziertheit“ im Sinne des § 558 d BGB einschätzen möchten. Die Dokumentation kann unter “Downloads” eingesehen werden.


Mietspiegel-Rechner

Mit dem Mietspiegel-Rechner errechnen Sie im Handumdrehen, welches der ortsübliche Mietpreis für Ihre Wohnung ist. Der Mietspiegel-Rechner wird durch FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH im Auftrag der Stadt Heilbronn bereitgestellt.