Wählen im Wahlraum
Am Wahltag sollten Sie die Wahlbenachrichtigung in den Wahlraum mitnehmen sowie den Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Nach Betreten des Wahlraumes zeigen Sie die Wahlbenachrichtigung vor und erhalten daraufhin einen Stimmzettel. Die Adresse Ihres Wahlraums finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung oder im Online-Stadtplan.
Die Wähler müssen sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine begeben. In der Wahlkabine darf sich immer nur eine Person aufhalten. Eine Ausnahme davon besteht für Wähler und Wählerinnen, die nicht lesen können oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Jede Wählerin und jeder Wähler haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person aus dem Wahlkreis gewählt. Sie wird auf der linken schwarz gedruckten Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten blau gedruckten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Es dürfen auch keine Vorbehalte oder beleidigende oder auf die Person der Wählerin bzw. des Wählers hinweisende Zusätze angefügt werden. Sonst ist die Stimme ungültig.
Nach dem Ausfüllen muss der Stimmzettel vor dem Verlassen der Wahlkabine so gefaltet werden, dass nicht erkennbar ist, wie man gewählt hat. Nur so kann das Wahlgeheimnis gewahrt bleiben.
Ist alles in Ordnung, gibt der Wahlvorstand die Wahlurne frei, sodass der Stimmzettel eingeworfen werden kann. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung kann der Wahlvorstand einbehalten.