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Lärmschutzfensterprogramm der Stadt Heilbronn

Eine der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes ist ein Lärmschutzfensterprogramm zur Herstellung eines passiven Lärmschutzes. Hierzu hat die Stadt eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zum Einbau von Schallschutzfenstern aufgestellt.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Straße im Lärmschwerpunkt liegt (siehe nachfolgend genannte Straßen) und dass an der betreffenden Hausfassade die Auslösewerte überschritten sind. Ob die Auslösewerte überschritten sind, kann unter Tel. 07131 56-3433 erfragt werden.

Für folgende Straßen kommen Zuschüsse für Lärmschutzfenster in Betracht:

  • Böckinger Straße
  • Großgartacher Straße
  • Haller Straße
  • Horkheimer Straße
  • Jägerhausstraße
  • Karlsruher Straße
  • Kolpingstraße
  • Leintalstraße
  • Neckarsulmer Straße
  • Neckartalstraße
  • Oststraße
  • Paul-Göbel-Straße
  • Paulinenstraße
  • Saarbrückener Straße
  • Schlossstraße
  • Speyerer Straße
  • Sontheimer Straße
  • Südstraße
  • Theodor-Heuss-Straße
  • Weinsberger Straße
  • Wilhelm-Leuschner-Straße
  • Wilhelmstraße
  • Wollhausstraße und
  • Würzburger Straße.