Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte berät und unterrichtet die Stadtverwaltung und ihre Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach den Datenschutzvorschriften und überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der Stadtverwaltung.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen, wenn sie Fragen haben, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach den Datenschutzvorschriften im Zusammenhang stehen.
Bei Kontaktaufnahme über die genannte Postanschrift ist darauf zu achten, dass der verschlossene Umschlag gut sichtbar mit "Datenschutzbeauftragter" gekennzeichnet ist.