Wahlrecht
Für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags werden nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich 59,2 Millionen Deutsche wahlberechtigt sein. Der gesamte Wahlkreis 267 Heilbronn umfasst etwa 240.000 Wahlberechtigte, im Stadtkreis Heilbronn werden knapp 74.000 Heilbronnerinnen und Heilbronner in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
(ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde).
Darüber hinaus sind die im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt, sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Anders als bei Europa- oder Kommunalwahlen sind bei der Bundestagswahl die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht wahlberechtigt.