Ackerrandstreifenprogramm
Mit Förderung durch die Stadt Heilbronn legen seit 1992 Landwirte Grünstreifen, Feldhecken und Baumreihen auf Äckern im Stadtgebiet an. Die Gesamtfläche der auf diese Weise neu entstandenen Saumbiotope beträgt ca. 76 Hektar (Stand 2015). So wurde neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen in der Agrarlandschaft geschaffen und der Erholungswert der Ackerbaulandschaft deutlich erhöht.
Gleichzeitig zeigte sich, dass Randstreifen sehr effektiv gegen Bodenerosion sind und Oberflächenwasser speichern. Bei der Anlage werden regionale Saatgutmischungen oder standorttypische Gehölze aus der Wuchsregion Süddeutsches Hügel- und Bergland verwendet.
Durch die aus der Produktion genommenen Flächen für Randstreifen entstehen den Bauern finanzielle Verluste. Daher gewährt die Stadt für die Anlage eines solchen Randstreifens eine Ausgleichszahlung, die die Summe der entgangenen Einnahmen (Deckungsbeitrag) und der Herstellungs- und Pflegekosten darstellt.
Maßgeblich für die Förderung und die Anlage von Ackerrandstreifen ist die vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie Ackerrandstreifenprogramm. Die Broschüre Ackerrandstreifenprogramm enthält wertvolle Informationen und Fakten über das kommunale Agrarumweltprogramm und setzt einen fachlichen Schwerpunkt bei den Erosionsschutzmaßnahmen durch Ackerrandstreifen.
- Mustervertrag(pdf 19 KB)
- Broschüre Ackerrandstreifenprogramm(pdf 3 MB)
- Richtlinie Ackerrandstreifenprogramm(pdf 584 KB)
- Antrag Ackerrandstreifenprogramm(pdf 82 KB)
Wer sich am Ackerrandstreifen-Programm beteiligen will, muss sich an das Pflegekonzept für Ackerrandstreifen halten. 50 Prozent der Ackerrandstreifenfläche werden zur Förderung des Blütenreichtums bereits im Juni erstmals gemäht oder gemulcht. Die restliche Randstreifenfläche wird erst ab 10. Juli gemäht oder gemulcht. Wer schon durch ein anderes Agrarumwelt-Programm gefördert wird für Leistungen wie im Ackerrandstreifenprogramm, kann keine kommunalen Fördergelder mehr beziehen (Doppelförderungsausschluss).
- Pflegekonzept(pdf 122 KB)
- Cross Compliance Verprlichtungen(pdf 1 MB)
- Anlagen Pflegekonzept (Karten, Tabellen)(pdf 1 MB)
Zur Beachtung: Ab 2016 können keine Neuanträge mehr gestellt werden, da die Förderperiode am 31.12.2019 endet und 5-jährige Vereinbarungen laut EU-Recht erforderlich sind.
Falls Sie im Rahmen des Programms Obstbäume pflanzen wollen, können Sie unsere Empfehlungen für Obstsorten hier einsehen.
- Obstsortenliste(pdf 375 KB)
Über das Ackerrandstreifen-Programm informieren drei bunte Ausstellungstafeln (Format: ca. 4 m x 2,18 m). Diese Ausstellung kann auch ausgeliehen werden. Treten Sie mit uns in Kontakt.
- Ansicht Ausstellungswände(pdf 8 MB)
Untersuchungsbericht in Ornithologische Jahreshefte Baden-Württemberg 25, 2009
2009 wurde in Heilbronn untersucht, welche Effekte Ackerrandstreifen auf heimische Feldvogelarten haben. In der daraufhin erschienenen Publikation in den Ornithologischen Jahresheften Baden-Württemberg finden Sie Aussagen zur Wirkung von Ackerrandstreifen auf Feldlerchen, Dorngrasmücken, Schafstelzen oder Rebhühner.